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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Anspruch auf Kostenübernahme einer Hochschulassistenz SGB XII

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 Anspruch auf Kostenübernahme einer Hochschulassistenz    SGB XII Empty Anspruch auf Kostenübernahme einer Hochschulassistenz SGB XII

Beitrag von Willi Schartema Mo 16 Feb 2015 - 11:51

SG München, Urteil vom 12.03.2013 - S 48 SO 155/10



Leitsätze (REHADAT )
1. Dem Anspruch auf Leistungen der Sozialhilfe steht vorrangig einzusetzendes Vermögen entgegen.

2. Behinderung und Hilfebedürftigkeit sind keine Härte im Sinne des § 90 Abs. 3 SGB XII.

3. Es ist verfassungsrechtlich nicht geboten, das Vermögen des Hilfebedürftigen anrechnungsfrei zu lassen.

Quelle: [url=http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=SG m%fcnchen&datum=12.03.2013&Aktenzeichen=S 48 SO 155/10]http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=SG%20M%FCnchen&Datum=12.03.2013&Aktenzeichen=S%2048%20SO%20155/10[/url]

[url=http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=SG m%fcnchen&datum=12.03.2013&Aktenzeichen=S 48 SO 155/10][/url]
Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1782/

Willi S
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