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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seelisch behinderte Kinder haben neben Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bei Bedarf auch Anspruch auf Eingliederungshilfe als Leistung der Jugendhilfe.

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Beitrag von Willi Schartema Mo 16 Feb 2015 - 11:31

Pressemitteilung des Bayrischen LSG vom 11.02.2015 zu: Bayer. Landessozialgericht Beschluss vom 21. Januar 2015, L 8 SO 316/14 B ER



Pressemitteilung: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/msgb/show.php?modul=msgb&id=5882&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
 
Volltext veröffentlicht im Tacheles Rechtsprechungsticker KW 06/2015 – Punkt 6.1: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1778/ 
 
 
 
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1782/

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