Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung und -berechnung - Freibeträge beim Zusammentreffen von Erwerbseinkommen und steuerfreiem Einkommen aus ehrenamtlicher Tätigkeit
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG:
Seite 1 von 1
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung und -berechnung - Freibeträge beim Zusammentreffen von Erwerbseinkommen und steuerfreiem Einkommen aus ehrenamtlicher Tätigkeit
BSG, Urteil vom 28.10.2014 - B 14 AS 61/13
Leitsätze (Autor)
1. Absetzbeträge nach § 11b Abs 2 SGB II sind bei dem Zusammentreffen von Einkünften aus nicht privilegierter Erwerbstätigkeit iS von § 11b Abs 2 Satz 1 SGB II und aus steuerprivilegierter (ehrenamtlicher) Tätigkeit iS von § 11b Abs 2 Satz 3 SGB II für jede Tätigkeit gesondert anzusetzen und können auch nebeneinander eingreifen.
2. Der erhöhte Freibetrag ist nicht erst zu berücksichtigen, wenn die Entschädigung für die steuerprivilegierte Tätigkeit über 100 Euro beträgt.
3. Der Bezug eines privilegierten Einkommens nach § 11b Abs 2 Satz 3 SGB II bewirkt aber nicht, dass dessen erhöhter Freibetrag vom gesamten Einkommen abzusetzen ist.
4. Bei der Ermittlung des Zusatzfreibetrages nach § 11b Abs 3 SGB II ist nicht das Gesamteinkommen einzubeziehen, das 100 Euro übersteigt, sondern lediglich das nach der Bereinigung nach § 11b Abs 2 SGB II (noch) zu berücksichtigende Einkommen.
Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&Datum=2014&nr=13723&pos=14&anz=198
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1782/
Willi S
Leitsätze (Autor)
1. Absetzbeträge nach § 11b Abs 2 SGB II sind bei dem Zusammentreffen von Einkünften aus nicht privilegierter Erwerbstätigkeit iS von § 11b Abs 2 Satz 1 SGB II und aus steuerprivilegierter (ehrenamtlicher) Tätigkeit iS von § 11b Abs 2 Satz 3 SGB II für jede Tätigkeit gesondert anzusetzen und können auch nebeneinander eingreifen.
2. Der erhöhte Freibetrag ist nicht erst zu berücksichtigen, wenn die Entschädigung für die steuerprivilegierte Tätigkeit über 100 Euro beträgt.
3. Der Bezug eines privilegierten Einkommens nach § 11b Abs 2 Satz 3 SGB II bewirkt aber nicht, dass dessen erhöhter Freibetrag vom gesamten Einkommen abzusetzen ist.
4. Bei der Ermittlung des Zusatzfreibetrages nach § 11b Abs 3 SGB II ist nicht das Gesamteinkommen einzubeziehen, das 100 Euro übersteigt, sondern lediglich das nach der Bereinigung nach § 11b Abs 2 SGB II (noch) zu berücksichtigende Einkommen.
Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&Datum=2014&nr=13723&pos=14&anz=198
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1782/
Willi S
Ähnliche Themen
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Zusammentreffen von Erwerbseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit mit Taschengeld aus Bundesfreiwilligendienst - Freibeträge Leitsatz ( Redakteur )
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung und -berechnung - Aufwandsentschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit als Betreuer - keine nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften zweckbestimmte Einnahme - jährliche Auszahlung in Form
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit - Berücksichtigung von Betriebsausgaben - keine offensichtliche Unangemessenheit
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung und -berechnung - selbstständige Arbeit - kein horizontaler Verlustausgleich bei Einkommen aus zwei Gewerbebetrieben
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung und -berechnung - Aufwandsentschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit als Betreuer - keine nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften zweckbestimmte Einnahme - jährliche Auszahlung in Form
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung und -berechnung - Aufwandsentschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit als Betreuer - keine nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften zweckbestimmte Einnahme - jährliche Auszahlung in Form
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit - Berücksichtigung von Betriebsausgaben - keine offensichtliche Unangemessenheit
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung und -berechnung - selbstständige Arbeit - kein horizontaler Verlustausgleich bei Einkommen aus zwei Gewerbebetrieben
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung und -berechnung - Aufwandsentschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit als Betreuer - keine nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften zweckbestimmte Einnahme - jährliche Auszahlung in Form
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema