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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Elterngeld - Verfassungsmäßigkeit

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Beitrag von Willi Schartema Mo 2 Feb 2015 - 14:02

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26.01.2015 - L 25 AS 3137/14 B PKH - rechtskräftig


Leitsatz (Autor)

1. Die bedarfsmindernde Berücksichtigung von Elterngeld als Einkommen bei der Gewährung von Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende ist verfassungsgemäß.

2. Fehlt es am vorherigen Bezug von Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit, entfällt diese Anreizwirkung des Elterngeldes und stellt sich die Zahlung des Elterngeldes nicht als Ersatz für ausgefallenes Erwerbseinkommen dar, sondern als einkommensunabhängige Fürsorgeleistung (vgl. SG Karlsruhe, Beschluss vom 17. März 2014 – S 15 AS 694/14 ER ).
 
 
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=175152&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Quele:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1776/

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