Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Psychosoziale Betreuungsleistungen während des Aufenthaltes in einem Frauenhaus können Leistungen zur Eingliederung des SGB II sein.
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG: :: OLG :: Urteile: SG:
Seite 1 von 1
Psychosoziale Betreuungsleistungen während des Aufenthaltes in einem Frauenhaus können Leistungen zur Eingliederung des SGB II sein.
Sozialgericht Kassel, Urteil vom 13.10.2014 - S 3 AS 762/11
Leitsatz ( Juris)
Die Höhe der Erstattungspflicht des kommunalen Trägers der Herkunftskommune bestimmt sich in Hessen im Regelfall anhand der Kostenkalkulationen der Frauenhäuser, die Grundlage der Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen sind.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=173974&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1754/
Willi S
Leitsatz ( Juris)
Die Höhe der Erstattungspflicht des kommunalen Trägers der Herkunftskommune bestimmt sich in Hessen im Regelfall anhand der Kostenkalkulationen der Frauenhäuser, die Grundlage der Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen sind.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=173974&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1754/
Willi S
Ähnliche Themen
» Während eines Aufenthalts in einem Frauenhaus handelt es sich bei den dort erbrachten psychosozialen Betreuungsleistungen im Sinne des § 16a Nr. 3 SGB II um Leistungen, die für die Eingliederung der einzelnen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in das Er
» Bei einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist von einem erhöhten, nach § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II als angemessen anerkennungsfähigen Wohnraumbedarf auszugehen, wenn sich bei einem grundsätzlich allein lebenden Antragsteller regelmäßig auch sein noch
» Ein nach § 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II erlassener Eingliederungsverwaltungsakt hat inhaltlich hinreichend bestimmt zu sein (§ 33 Abs. 1 SGB X). Einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten muss hiernach vollständig, klar und unzweideutig erkennbar sein, was der
» Einem Anspruch auf Leistungen zur Eingliederung gem. § 16 Abs 1 S 2 SGB 2 i.V.m. § 45 Abs 1 S 1 SGB 3 in der 2011 geltenden Fassung steht ein etwaiger Anspruch des Leistungsempfängers auf Erstattung der Kosten gegen den Arbeitgeber nicht entgegen.
» Vorläufige Leistungen nach § 43 Abs. 1 SGB I können auch dann zu erbringen sein, wenn die Arbeitsfähigkeit der Betroffenen nicht geklärt und daher unklar ist, ob ihr ein Anspruch auf Krankengeld oder auf Arbeitslosengeld zusteht
» Bei einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist von einem erhöhten, nach § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II als angemessen anerkennungsfähigen Wohnraumbedarf auszugehen, wenn sich bei einem grundsätzlich allein lebenden Antragsteller regelmäßig auch sein noch
» Ein nach § 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II erlassener Eingliederungsverwaltungsakt hat inhaltlich hinreichend bestimmt zu sein (§ 33 Abs. 1 SGB X). Einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten muss hiernach vollständig, klar und unzweideutig erkennbar sein, was der
» Einem Anspruch auf Leistungen zur Eingliederung gem. § 16 Abs 1 S 2 SGB 2 i.V.m. § 45 Abs 1 S 1 SGB 3 in der 2011 geltenden Fassung steht ein etwaiger Anspruch des Leistungsempfängers auf Erstattung der Kosten gegen den Arbeitgeber nicht entgegen.
» Vorläufige Leistungen nach § 43 Abs. 1 SGB I können auch dann zu erbringen sein, wenn die Arbeitsfähigkeit der Betroffenen nicht geklärt und daher unklar ist, ob ihr ein Anspruch auf Krankengeld oder auf Arbeitslosengeld zusteht
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG: :: OLG :: Urteile: SG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema