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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Di 25 Nov 2014 - 7:36

Sozialgericht Detmold, Urteil vom 02.10.2014 - S 18 AS 555/14 - Die Berufung wird zugelassen.




Leitsätze ( Autor)
1. Die zulässige Aufrechnung ist durch den Grundsicherungsträger ( GT )ermessensfehlerhaft erklärt worden und daher vorliegend unwirksam.

2. Der GT war nicht verpflichtet, die Aufrechnung zu erklären. Soweit daher die Erklärung der Aufrechnung keine gebundene Entscheidung darstellt, hat eine Ermessensentscheidung über das "Ob" einer Aufrechnung zu erfolgen. Ermessensfehler, wie insbesondere die fehlende Ermessensausübung, führen dazu, dass die Aufrechnungserklärung nicht wirksam ist (vgl., LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.02.2014, L 32 AS 2279/13 B PKH, a.A. wohl LSG Hessen, Urteil vom 29.10.2012, L 9 AS 601/10).
 
 
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=173714&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Quelle:   http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1747/

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