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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Zur Frage der Aufrechnung gegen Kostenerstattungsanspruch nach § 63 SGB X mit Rückzahlungsansprüchen aus Kautionsdarlehen und der Frage der erforderlichen Ermessensausübung
Sozialgericht Detmold, Urteil vom 02.10.2014 - S 18 AS 555/14 - Die Berufung wird zugelassen.
Leitsätze ( Autor)
1. Die zulässige Aufrechnung ist durch den Grundsicherungsträger ( GT )ermessensfehlerhaft erklärt worden und daher vorliegend unwirksam.
2. Der GT war nicht verpflichtet, die Aufrechnung zu erklären. Soweit daher die Erklärung der Aufrechnung keine gebundene Entscheidung darstellt, hat eine Ermessensentscheidung über das "Ob" einer Aufrechnung zu erfolgen. Ermessensfehler, wie insbesondere die fehlende Ermessensausübung, führen dazu, dass die Aufrechnungserklärung nicht wirksam ist (vgl., LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.02.2014, L 32 AS 2279/13 B PKH, a.A. wohl LSG Hessen, Urteil vom 29.10.2012, L 9 AS 601/10).
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=173714&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1747/
Willi S
Leitsätze ( Autor)
1. Die zulässige Aufrechnung ist durch den Grundsicherungsträger ( GT )ermessensfehlerhaft erklärt worden und daher vorliegend unwirksam.
2. Der GT war nicht verpflichtet, die Aufrechnung zu erklären. Soweit daher die Erklärung der Aufrechnung keine gebundene Entscheidung darstellt, hat eine Ermessensentscheidung über das "Ob" einer Aufrechnung zu erfolgen. Ermessensfehler, wie insbesondere die fehlende Ermessensausübung, führen dazu, dass die Aufrechnungserklärung nicht wirksam ist (vgl., LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.02.2014, L 32 AS 2279/13 B PKH, a.A. wohl LSG Hessen, Urteil vom 29.10.2012, L 9 AS 601/10).
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=173714&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1747/
Willi S
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