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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Di 4 Nov 2014 - 7:59

BVerfG, Beschluss vom 09.10.2014 – 1 BvR 83/12 -

Quelle: Rechtsanwälte Beier & Beier, Gröpelinger Heerstraße 387, 28239 Bremen,

Beschluss hier abrufbar: http://www.kanzleibeier.eu/?p=2909#comments  


Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1740/

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