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Zur Gewährung eines Mehrbedarfs wegen kostenaufwändiger Ernährung ( hier Zöliakie sowie Allergien und Lebensmittelunverträglichkeiten) im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes.
Sozialgericht Detmold, Beschluss vom 01.10.2014 - S 8 SO 233/14 ER
Leitsätze (Autor)
Hier hat der Antragsteller durch die Vorlage ärztlicher Unterlagen den besonderen Ernährungsbedarf glaubhaft gemacht. In Anbetracht der Tatsache, dass die Gefahr besteht, dass der Antragsteller tatsächliche Bedarfe im Bereich des Existenzminimums ohne den Mehrbedarf nicht decken kann, war dem Antrag zu entsprechen.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=172965&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1736/
Willi S
Leitsätze (Autor)
Hier hat der Antragsteller durch die Vorlage ärztlicher Unterlagen den besonderen Ernährungsbedarf glaubhaft gemacht. In Anbetracht der Tatsache, dass die Gefahr besteht, dass der Antragsteller tatsächliche Bedarfe im Bereich des Existenzminimums ohne den Mehrbedarf nicht decken kann, war dem Antrag zu entsprechen.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=172965&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1736/
Willi S
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