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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Eingliederungsverwaltungsakt - Geltungsdauer unter sechs Monaten

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Eingliederungsverwaltungsakt - Geltungsdauer unter sechs Monaten  Empty Eingliederungsverwaltungsakt - Geltungsdauer unter sechs Monaten

Beitrag von Willi Schartema Mo 22 Sep 2014 - 13:01

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18.08.2014 - L 18 AS 1967/14 B PKH - rechtskräftig


Die kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage ist statthaft, denn das Jobcenter hatte in der Folge mehrere, in anderen Klageverfahren streitbefangene Sanktionsbescheide erlassen, so dass der EVA – anders als in dem vom BSG entschiedenen Fall (vgl Urteil vom 14. Februar 2013 – B 14 AS 195/11 R) – noch Regelungswirkungen entfaltet, obwohl seine zeitliche Geltungsdauer abgelaufen ist (vgl auch Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 27. Februar 2014 – L 3 AS 639/10 –).

Leitsätze (Autor)

Der Eingliederungsverwaltungsakt ist bereits deshalb rechtswidrig, weil das JC, ohne entsprechende Ermessenserwägungen angestellt zu haben, entgegen der gesetzlichen Vorgabe in § 15 Abs. 1 Satz 3 SGB II eine Geltungsdauer von weniger als sechs Monaten angeordnet hat. Auch bei einem EVA ist der Träger indes an § 15 Abs. 1 Satz 3 SGB II gebunden, und zwar auch im Hinblick auf eine Verkürzung der Laufzeit unter sechs Monate.
 
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=172282&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive= 
 
Anmerkung: Vgl. dazu mit gleicher Auffassung: SG Altenburg, Beschluss vom 15.08.2014 - S 22 AS 1825/14 ER, n. v. ; SG München, Beschluss vom 05.06.2014 - S 48 AS 1306/14 ER, n. v.; SG Bremen, Gerichtsbescheid vom 09.05.2014 – S 28 AS 1366/13; SG Chemnitz, Beschluss vom 29. April 2014 - S 29 AS 1636/14 ER, n. v.; SG Hamburg, Beschluss vom 28.04.2014 - S 58 AS 1238 /14 ER, n. v. und LSG NRW, Beschluss vom 17.10.2013 - L 7 AS 836/13 B -. 



Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1723/


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