Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Die Aufforderung zur Beantragung der Altersrente ist zu - unrecht erfolgt -, denn es liegt ein Fall des Ermessensnichtgebrauchs vor - Unbilligkeitsverordnung - Aufforderung zur Rentenantragstellung - Ermessensfehlgebrauch
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Die Aufforderung zur Beantragung der Altersrente ist zu - unrecht erfolgt -, denn es liegt ein Fall des Ermessensnichtgebrauchs vor - Unbilligkeitsverordnung - Aufforderung zur Rentenantragstellung - Ermessensfehlgebrauch
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 07.08.2014 - L 28 AS 1830/14 B ER - rechtskräftig
Leitsätze (Autor)
Bezieht sich der Grundsicherungsträger in seinen Ausführungen allein auf die gesetzlichen Vorschriften, die zugrundeliegenden Gesetzesmotive sowie auf das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 12a SGB II i. V. m. der Unbilligkeitsverordnung und schlussfolgert daraus, dass die Aufforderung zur Beantragung der Altersrente zu Recht erfolgt sei und werden zwar als Ermessenskriterien der vorzeitige Anspruch auf Rente, das Nichtvorliegen von Härtefall bzw. Unbilligkeit der vorzeitigen Rentenbeantragung, der Vorrang von versicherungsfinanzierten Leistungen vor steuerfinanzierten Leistungen und die Möglichkeit der ergänzenden Inanspruchnahme von Leistungen nach dem SGB XII, die denen des SGB II in diesem Fall vorzuziehen seien, aufgeführt, hat eine Abwägung dieser Kriterien – wobei dahinstehen kann, ob diese ausreichend sind - in Bezug auf den zu entscheidenden konkreten Einzelfall neben der einfachen Subsumtion aber nicht statt gefunden.
Die Begründung des Widerspruchsbescheids könnte ohne Änderung auf jeden anderen Leistungsempfänger, der in dem entsprechenden Alter ist, angewendet werden, somit war die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs anzuordnen.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=172285&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Anmerkung: Vgl. dazu LSG Mecklenburg- Vorpommern, Beschluss vom 14.05.2014 - L 8 AS 288/13 B ER - Leitsätze ( www.richterbank.de ): Bei der Einzelfallbetrachtung ist die Gesamtsituation des Leistungsberechtigten stets erforderlich und die Verhältnismäßigkeit der Antragstellung und der Aufforderung hierzu im Hinblick auf die Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit im engeren Sinne zu prüfen. Die Beschränkung der Prüfung auf die Tatbestandsvoraussetzungen nach §§ 5 Abs. 3 und 12a SGB II i.V. mit der Unbilligkeitsverordnung ist nicht ausreichend.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1723/
Willi S
Leitsätze (Autor)
Bezieht sich der Grundsicherungsträger in seinen Ausführungen allein auf die gesetzlichen Vorschriften, die zugrundeliegenden Gesetzesmotive sowie auf das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 12a SGB II i. V. m. der Unbilligkeitsverordnung und schlussfolgert daraus, dass die Aufforderung zur Beantragung der Altersrente zu Recht erfolgt sei und werden zwar als Ermessenskriterien der vorzeitige Anspruch auf Rente, das Nichtvorliegen von Härtefall bzw. Unbilligkeit der vorzeitigen Rentenbeantragung, der Vorrang von versicherungsfinanzierten Leistungen vor steuerfinanzierten Leistungen und die Möglichkeit der ergänzenden Inanspruchnahme von Leistungen nach dem SGB XII, die denen des SGB II in diesem Fall vorzuziehen seien, aufgeführt, hat eine Abwägung dieser Kriterien – wobei dahinstehen kann, ob diese ausreichend sind - in Bezug auf den zu entscheidenden konkreten Einzelfall neben der einfachen Subsumtion aber nicht statt gefunden.
Die Begründung des Widerspruchsbescheids könnte ohne Änderung auf jeden anderen Leistungsempfänger, der in dem entsprechenden Alter ist, angewendet werden, somit war die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs anzuordnen.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=172285&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Anmerkung: Vgl. dazu LSG Mecklenburg- Vorpommern, Beschluss vom 14.05.2014 - L 8 AS 288/13 B ER - Leitsätze ( www.richterbank.de ): Bei der Einzelfallbetrachtung ist die Gesamtsituation des Leistungsberechtigten stets erforderlich und die Verhältnismäßigkeit der Antragstellung und der Aufforderung hierzu im Hinblick auf die Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit im engeren Sinne zu prüfen. Die Beschränkung der Prüfung auf die Tatbestandsvoraussetzungen nach §§ 5 Abs. 3 und 12a SGB II i.V. mit der Unbilligkeitsverordnung ist nicht ausreichend.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1723/
Willi S
Ähnliche Themen
» Zur Aufforderung zur Beantragung einer vorzeitigen Altersrente ( hier bejahend )
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufforderung zur Beantragung einer vorzeitigen Altersrente - Anforderungen an die Ermessensausübung
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufforderung zur Beantragung einer vorzeitigen Altersrente - Ermessensfehlgebrauch - Unbilligkeitsverordnung ist nicht abschließend
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufforderung zur Beantragung einer vorzeitigen Altersrente - Ermessensausübung – keine Unbilligkeit
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufforderung zur Beantragung einer vorzeitigen Altersrente - Nichtvorliegen von Unbilligkeit - Ermessensausübung - Verfassungsgemäßheit des § 12 a SGB II
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufforderung zur Beantragung einer vorzeitigen Altersrente - Anforderungen an die Ermessensausübung
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufforderung zur Beantragung einer vorzeitigen Altersrente - Ermessensfehlgebrauch - Unbilligkeitsverordnung ist nicht abschließend
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufforderung zur Beantragung einer vorzeitigen Altersrente - Ermessensausübung – keine Unbilligkeit
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufforderung zur Beantragung einer vorzeitigen Altersrente - Nichtvorliegen von Unbilligkeit - Ermessensausübung - Verfassungsgemäßheit des § 12 a SGB II
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema