Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Härtefallklausel - laufender Bedarf - Kur in Heringsdorf - Kosten für Verpflegung, die Fahrtkosten sowie die Kosten der von ihm angemieteten Ferienwohnung.  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Härtefallklausel - laufender Bedarf - Kur in Heringsdorf - Kosten für Verpflegung, die Fahrtkosten sowie die Kosten der von ihm angemieteten Ferienwohnung.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Härtefallklausel - laufender Bedarf - Kur in Heringsdorf - Kosten für Verpflegung, die Fahrtkosten sowie die Kosten der von ihm angemieteten Ferienwohnung.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Härtefallklausel - laufender Bedarf - Kur in Heringsdorf - Kosten für Verpflegung, die Fahrtkosten sowie die Kosten der von ihm angemieteten Ferienwohnung.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Härtefallklausel - laufender Bedarf - Kur in Heringsdorf - Kosten für Verpflegung, die Fahrtkosten sowie die Kosten der von ihm angemieteten Ferienwohnung.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Härtefallklausel - laufender Bedarf - Kur in Heringsdorf - Kosten für Verpflegung, die Fahrtkosten sowie die Kosten der von ihm angemieteten Ferienwohnung.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Härtefallklausel - laufender Bedarf - Kur in Heringsdorf - Kosten für Verpflegung, die Fahrtkosten sowie die Kosten der von ihm angemieteten Ferienwohnung.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Härtefallklausel - laufender Bedarf - Kur in Heringsdorf - Kosten für Verpflegung, die Fahrtkosten sowie die Kosten der von ihm angemieteten Ferienwohnung.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Härtefallklausel - laufender Bedarf - Kur in Heringsdorf - Kosten für Verpflegung, die Fahrtkosten sowie die Kosten der von ihm angemieteten Ferienwohnung.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Härtefallklausel - laufender Bedarf - Kur in Heringsdorf - Kosten für Verpflegung, die Fahrtkosten sowie die Kosten der von ihm angemieteten Ferienwohnung.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

November 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
252627282930 

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Grundsicherung für Arbeitsuchende - Härtefallklausel - laufender Bedarf - Kur in Heringsdorf - Kosten für Verpflegung, die Fahrtkosten sowie die Kosten der von ihm angemieteten Ferienwohnung.

Nach unten

Grundsicherung für Arbeitsuchende - Härtefallklausel - laufender Bedarf - Kur in Heringsdorf - Kosten für Verpflegung, die Fahrtkosten sowie die Kosten der von ihm angemieteten Ferienwohnung.  Empty Grundsicherung für Arbeitsuchende - Härtefallklausel - laufender Bedarf - Kur in Heringsdorf - Kosten für Verpflegung, die Fahrtkosten sowie die Kosten der von ihm angemieteten Ferienwohnung.

Beitrag von Willi Schartema Mo 4 Aug 2014 - 10:36

Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 08.07.2014 - S 15 AS 2552/13



Leitsätze (Autor)
Leistungsbezieher nach dem SGB II hat keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten seines Kuraufenthaltes gegenüber dem Jobcenter. Eine einschlägige Anspruchsgrundlage bilden weder § 21 Abs. 6 SGB II noch § 24 Abs. 1 SGB II.

Ein "laufender" Bedarf i. S. d. § 21 Abs. 6 SGB II liegt nicht vor. Diese Voraussetzung ist nur erfüllt, wenn sich der Bedarf innerhalb eines Bewilligungszeitraumes mindestens einmal wiederholt, der nach § 41 Abs. 1 Satz 4 SGB regelmäßig sechs Monate umfasst.
 
Ein laufender Bedarf besteht hingegen nicht, wenn er lediglich prognostisch zumindest im nächsten Bewilligungszeitraum wieder entsteht (so aber etwa LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 28. April 2014 – L 13 AS 5379/13 B, n. v. - zur Übernahme der Kosten für jährliche Kuren als Mehrbedarf; Behrend, in: jurisPK-SGB II, 3. Aufl. 2012, § 21 Rn. 81; Knickrehm/Hahn, in: Eicher [Hrsg.], SGB II, 3. Aufl. 2013, § 21 Rn. 68 m.w.N.).
 
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=171344&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
 
Anmerkung: Vgl. dazu LSG NRW, Beschluss vom 12.06.2013 - L 7 AS 138/13 B - zur Prozesskostenhilfebewilligung in einem Verfahren, in welchem Leistungen nach § 21 Abs. 6 Satz 1 SGB II für eine Brille im Streit waren.
 
Ein laufender Bedarf liegt jedenfalls dann vor, wenn der besondere Bedarf im angenommenen Bewilligungsabschnitt nicht nur einmalig, sondern bei prognostischer Betrachtung voraussichtlich mehrfach auftritt. Unter Berücksichtigung der jeweiligen Eigenart des Bedarfs kann ein laufender Bedarf aber auch angenommen werden, wenn er zwar häufiger auftritt, nicht jedoch zwingend in jedem Bewilligungsabschnitt gegeben ist und wegen der Höhe der damit verbundenen Aufwendungen nicht über die Darlehensregelung des § 24 Abs. 1 SGB II erfasst werden kann.

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1701/

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Bei den Kosten der Rechtsverfolgung handelt es sich um einen Bedarf , der nicht im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II zu decken ist.
» Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf - unabweisbarer laufender besonderer Bedarf - Kosten der Wahrnehmung des Umgangsrechts der Großeltern mit ihrem Enkelkind - atypischer Bedarf - bei der Prüfung, ob ein Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II für den Umgang von
» Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf - unabweisbarer laufender besonderer Bedarf - Wahrnehmung des Umgangsrechts mit inhaftiertem Stiefvater - Fahrtkosten - keine Anrechnung der im Regelsatz enthaltenen Verkehrspauschale - Höhe des Aufwendungsersatzes
» Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf - unabweisbarer laufender besonderer Bedarf - Fahrtkosten zu ambulanten Behandlungen - Obliegenheit zur Beantragung der Fahrkostenübernahme bei der Krankenkasse - Einlegung von Rechtsbehelfen gegen eine Versagung - kein
» Keine - Erstattung von Fahrtkosten für Fahrten zur Physiotherapie und zum Rehabilitationssport im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II als Mehrbedarf.

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten