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Kein ALG II für rumänischen Antragsteller - Leistungsausschluss für Ausländer, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem Zweck der Arbeitsuche ergibt - Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30.04.2014 - L 5 AS 649/14 B ER
Leitsätze (Autor)
Der Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II ist daher europa-rechtskonform dahingehend einschränkend auszulegen, dass er nicht für Unionsbürger gilt, die das Leistungssystem nicht unangemessen in Anspruch nehmen wollen (ebenso Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 6. November 2013, L 7 AS 639/13 B ER).
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=171100&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1701/
Willi S
Leitsätze (Autor)
Der Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II ist daher europa-rechtskonform dahingehend einschränkend auszulegen, dass er nicht für Unionsbürger gilt, die das Leistungssystem nicht unangemessen in Anspruch nehmen wollen (ebenso Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 6. November 2013, L 7 AS 639/13 B ER).
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=171100&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1701/
Willi S
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