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Zur Zulässigkeit der Kürzung der Geldleistungen nach § 3 AsylbLG um den Anteil für Haushaltsstrom bei Bedarfsdeckung über die Unterbringung in einem Flüchtlingswohnheim
Sozialgericht Hannover, Urteil vom 04.07.2014 - S 53 AY 75/13
Leitsätze (Juris)
1. Erhält der hilfebedürftige Ausländer durch die Unterbringung in einem Flüchtlingswohnheim Strom als Sachleistungen, so ist der Leistungsträger zur Vermeidung von Doppelleistungen zu einer Kürzung der Geldleistungen um den in den Regelleistungen enthaltenen Stromanteil berechtigt.
2. Eine Kürzung der Geldleistungen für die Jahre 2012 und 2013 um monatlich 28,12 EUR verletzt den hilfebedürftigen Ausländer nicht in subjektiven Rechten.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=171028&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1689/
Willi S
Leitsätze (Juris)
1. Erhält der hilfebedürftige Ausländer durch die Unterbringung in einem Flüchtlingswohnheim Strom als Sachleistungen, so ist der Leistungsträger zur Vermeidung von Doppelleistungen zu einer Kürzung der Geldleistungen um den in den Regelleistungen enthaltenen Stromanteil berechtigt.
2. Eine Kürzung der Geldleistungen für die Jahre 2012 und 2013 um monatlich 28,12 EUR verletzt den hilfebedürftigen Ausländer nicht in subjektiven Rechten.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=171028&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
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Willi S
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