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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Die Aussetzung des Vollzugs eines sozialgerichtlichen Beschlusses, mit dem existenzsichernde Leistungen gewährt werden, ist in Ausnahmefällen möglich.
Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 05.06.2014 - L 7 AS 435/14 ER
Leitsätze (Juris)
Wurde erstinstanzlich in der Hauptsache entschieden, dass eine eheähnliche Gemeinschaft besteht und deshalb kein Leistungsanspruch besteht, können im Wege des Eilverfahrens grundsätzlich auch über die vom Bundesverfassungsgericht vorgegebene Folgenabwägung keine Leistungen mehr zugesprochen werden, sofern nicht die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Partners offen gelegt und glaubhaft gemacht werden.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=170805&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1685/
Willi S
Leitsätze (Juris)
Wurde erstinstanzlich in der Hauptsache entschieden, dass eine eheähnliche Gemeinschaft besteht und deshalb kein Leistungsanspruch besteht, können im Wege des Eilverfahrens grundsätzlich auch über die vom Bundesverfassungsgericht vorgegebene Folgenabwägung keine Leistungen mehr zugesprochen werden, sofern nicht die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Partners offen gelegt und glaubhaft gemacht werden.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=170805&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
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Willi S
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