Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Einstiegsgeld kann nach § 16b SGB II nur gewährt werden, wenn dies vor Aufnahme der Tätigkeit beantragt wurde - Einstiegsgeld ist nicht vom allgemeinen Antrag auf Leistungen zum Lebensunterhalt umfasst L 7 AS 643/11
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Einstiegsgeld kann nach § 16b SGB II nur gewährt werden, wenn dies vor Aufnahme der Tätigkeit beantragt wurde - Einstiegsgeld ist nicht vom allgemeinen Antrag auf Leistungen zum Lebensunterhalt umfasst L 7 AS 643/11
So geurteilt vom Bayerischen Landessozialgericht mit Urteil vom 20.10.2011, - L 7 AS 643/11 - .
Die
Erforderlichkeit der Eingliederungsleistung kann nur vorliegen, wenn
ein Eingliederungserfolg mit hinreichender Sicherheit vorhergesagt
werden kann (BSG, Urteil vom 23.11.2006, B 11b AS 3/05 R, Rn. 27).
Es
ist eine Prognose anzustellen, ob die beabsichtigte Tätigkeit den
Lebensunterhalt in erheblichem Umfang sicherstellen kann. Es muss ein
plausibles, schlüssiges Konzept hierzu vorliegen.
Nach den
Ausführungen im Widerspruchsbescheid lag nur eine positive Prognose
eines Dritten vor, die den Beklagten aber nicht überzeugte. Das Konzept
ist in den Beklagtenakten aber nicht enthalten, so dass das Gericht die
Erforderlichkeit nicht beurteilen kann.
Der Wortlaut von § 29
Abs. 1 SGB II zeigt, dass die Leistung den Zweck hat, die Aufnahme einer
Erwerbstätigkeit anzuregen und zu unterstützen. Es handelt sich um eine
Gründungsförderung.
Nach dem o. g. Urteil des BSG, Rn. 16,
müssen das Einstiegsgeld und die Aufnahme der Erwerbstätigkeit in einem
zeitlichen und sachlichen Zusammenhang stehen und scheidet daher
grundsätzlich aus, wenn die Förderung einer bereits ausgeübten Tätigkeit
beantragt wird (ebenso Eicher / Spellbrink, SGB II, 2. Auflage 2008, §
29 Rn. 17).
Aus diesem Grund kann das Einstiegsgeld auch nicht
vom allgemeinen Antrag auf Leistungen zum Lebensunterhalt umfasst sein
(für Eingliederungsleistungen generell ebenso Eicher / Spellbrink,
a.a.O., § 37 Rn. 21a, a. A. Münder, LPK SGB II, 4. Auflage 2011, § 37
Rn. 25).
Da die verstorbene Ehefrau des Klägers die selbständige
Tätigkeit bereits seit März 2005 ausübte, die Leistung beim Beklagten
aber erst Mitte Mai 2005 beantragte, kann die Leistung aufgrund dieses
Antrags nicht gewährt werden.
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=146875&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2011/11/einstiegsgeld-kann-nach-16b-sgb-ii-nur.html
Gruß Willi S
Ähnliche Themen
» Hilfebedürftiger hat keinen Anspruch auf Gewährung von Einstiegsgeld sowie eines Existenzgründungs- Zuschusses nach dem SGB II für eine selbständige Tätigkeit als Energieberater.
» Keine Bewilligung von Leistungen für die Kinder mittels einstweiliger Verpflichtung, wenn vom Anwalt nur Leistungen für die Eltern beantragt wurden.
» Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit - Gründungszuschuss - Eigenleistungsfähigkeit - Ermessensfehlgebrauch SGB III
» Zur Bewilligung von Einstiegsgeld für eine Tätigkeit in England ( hier verneinend )
» Gewährung eines Gründungszuschusses zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit als Rechtsanwalt Arbeitsförderungsrecht (SGB III)
» Keine Bewilligung von Leistungen für die Kinder mittels einstweiliger Verpflichtung, wenn vom Anwalt nur Leistungen für die Eltern beantragt wurden.
» Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit - Gründungszuschuss - Eigenleistungsfähigkeit - Ermessensfehlgebrauch SGB III
» Zur Bewilligung von Einstiegsgeld für eine Tätigkeit in England ( hier verneinend )
» Gewährung eines Gründungszuschusses zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit als Rechtsanwalt Arbeitsförderungsrecht (SGB III)
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
|
|
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema