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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Die Berufung des Jobcenters gegen ein Urteil des Sozialgerichts, mit dem die Aufhebung der Bewilligungsentscheidung aufgehoben worden ist, hat keine aufschiebende Wirkung. Der Leistungsberechtigte kann insofern bei Verweigerung der Auszahlung der

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Die Berufung des Jobcenters gegen ein Urteil des Sozialgerichts, mit dem die Aufhebung der Bewilligungsentscheidung aufgehoben worden ist, hat keine aufschiebende Wirkung. Der Leistungsberechtigte kann insofern bei Verweigerung der Auszahlung der  Empty Die Berufung des Jobcenters gegen ein Urteil des Sozialgerichts, mit dem die Aufhebung der Bewilligungsentscheidung aufgehoben worden ist, hat keine aufschiebende Wirkung. Der Leistungsberechtigte kann insofern bei Verweigerung der Auszahlung der

Beitrag von Willi Schartema Di 15 Jul 2014 - 11:46

betroffenen Leistungen Leistungsklage auf Zahlung erheben.

Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 14.05.2014 - L 11 AS 620/13

Leitsatz (Juris)



Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=170824&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1685/

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