Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen den Eingliederungsverwaltungsakt EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen den Eingliederungsverwaltungsakt EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen den Eingliederungsverwaltungsakt EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen den Eingliederungsverwaltungsakt EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen den Eingliederungsverwaltungsakt EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen den Eingliederungsverwaltungsakt EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen den Eingliederungsverwaltungsakt EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen den Eingliederungsverwaltungsakt EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen den Eingliederungsverwaltungsakt EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen den Eingliederungsverwaltungsakt EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

Mai 2024
MoDiMiDoFrSaSo
  12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
2728293031  

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen den Eingliederungsverwaltungsakt

Nach unten

Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen den Eingliederungsverwaltungsakt Empty Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen den Eingliederungsverwaltungsakt

Beitrag von Willi Schartema Di 24 Jun 2014 - 14:37

SG Köln, Beschluss vom 16.06.2014 - S 6 AS 2024/14 ER

Leitsätze (Autor)
Das Gericht hat hier ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Eingliederungsverwaltungsaktes, denn die darin der Antragstellerin auferlegten Pflichten, deren Verstoß immerhin eine Minderung des Arbeitslosengeldes II zur Folge haben sollen, sind nicht hinreichend bestimmt beschrieben. Unter Nummer 2. des Eingliederungsverwaltungsaktes hinsichtlich der Bemühungen der Antragstellerin finden sich folgende Ausführungen:

„Sie unternehmen während der Gültigkeitsdauer der Eingliederungsvereinbarung im Turnus von 4 Wochen – beginnend mit dem Datum der Unterzeichnung – jeweils mindestens 3 Bewerbungsbemühungen um sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse und legen hierüber im Anschluss an den oben genannten jeweiligen Zeitraum folgende Nachweise vor: jeweils zum 30, erstmalig zum 30.06.2014.“

Das Jobcenter erlässt hier einen Eingliederungsverwaltungsakt, der bezüglich der Pflichten der Antragstellerin aus unvollständigen Blocksätzen besteht. Welche Nachweise von der Antragstellerin zu welchem Zeitpunkt gefordert werden, bleibt dabei völlig offen. Die Verpflichtungen der Antragstellerin, die diese Eingliederungsvereinbarung im Übrigen nicht unterschrieben hat, da sie per Verwaltungsakt ergangen ist, sind unbestimmt und nicht geeignet ein sanktionsfähiges Rechtsverhältnis zwischen den Beteiligten zu begründen.
 
Der Beschluss liegt dem Autor vor.

Quelle:   http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1672/

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen einen Eingliederungsverwaltungsakt, widersprüchliche Regelungen, Unzumutbarkeit der wöchentlichen Vorsprache zum Nachweis von Eigenbemühungen
» Dauer der Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs - Vollzugsfolgenbeseitigungsanspruch
» Zur Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen einen Sanktionsbescheid (bei einer Schwangeren)
»  Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsvereinbarung - Rechtswidrigkeit einzelner Regelungen eines Ersetzungsbescheides - Geltungsdauer - Übernahme der Fahrtkosten zu Bewerbungsgesprächen
» Ablehnung des einstweiligen Rechtsschutzes gegen die Vollziehbarkeit zweier Sanktionsbescheide - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs in Kombination mit Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten