Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Kein Anspruch auf einmalige Beihilfe zur Deckung einer Stromkostennachforderung EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Kein Anspruch auf einmalige Beihilfe zur Deckung einer Stromkostennachforderung EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Kein Anspruch auf einmalige Beihilfe zur Deckung einer Stromkostennachforderung EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Kein Anspruch auf einmalige Beihilfe zur Deckung einer Stromkostennachforderung EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Kein Anspruch auf einmalige Beihilfe zur Deckung einer Stromkostennachforderung EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Kein Anspruch auf einmalige Beihilfe zur Deckung einer Stromkostennachforderung EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Kein Anspruch auf einmalige Beihilfe zur Deckung einer Stromkostennachforderung EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Kein Anspruch auf einmalige Beihilfe zur Deckung einer Stromkostennachforderung EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Kein Anspruch auf einmalige Beihilfe zur Deckung einer Stromkostennachforderung EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Kein Anspruch auf einmalige Beihilfe zur Deckung einer Stromkostennachforderung EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

Oktober 2024
MoDiMiDoFrSaSo
 123456
78910111213
14151617181920
21222324252627
28293031   

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Kein Anspruch auf einmalige Beihilfe zur Deckung einer Stromkostennachforderung

Nach unten

Kein Anspruch auf einmalige Beihilfe zur Deckung einer Stromkostennachforderung Empty Kein Anspruch auf einmalige Beihilfe zur Deckung einer Stromkostennachforderung

Beitrag von Willi Schartema Di 24 Jun 2014 - 13:08

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26.05.2014 - L 9 SO 474/13



Leitsätze (Juris)
1. Eine Energiekostennachforderung begründet bei dezentraler Warmwasserbereitung einen Anspruch auf Gewährung zusätzlicher Leistungen nach § 30 Abs 7 S 2 2. Halbsatz 1. Alt SGB XII, wenn und soweit feststeht, dass die Nachforderung auf den Kosten für die dezentrale Warmwasserbereitung beruht.
 
2. Werden der Energiebedarf und die Kosten für die dezentrale Warmwasserbereitung nicht über eine technische Vorrichtung gesondert erfasst, scheiden zusätzliche Leistungen nach § 30 Abs 7 S 2 2. Halbsatz 1. Alt SGB XII in der Regel aus.
 
3. Eine Erhöhung des Regelsatzes nach § 27a Abs 4 S 1 2. Alt SGB XII wegen einer Stromkostennachforderung scheidet aus; insoweit kommt nur die Gewährung eines Darlehens nach § 37 Abs 1 SGB XII in Betracht.
 
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=170143&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
 
 
Anmerkung: Vgl. dazu SG Dortmund, Urt. v. 20.09.2013 - S 41 SO 132/12


Redaktioneller Leitsatz (Jurion):

1. Im Hinblick auf § 30 Abs. 7 S. 2 Nr. 5 SGB XII ("soweit nicht im Einzelfall ein abweichender Bedarf besteht") erlaubt die Norm die Festlegung eines von der vorgegebenen Pauschale abweichenden Bedarfs für die Warmwasserkosten bis zur Höhe der tatsächlichen - angemessenen - Kosten. § 30 Abs. 7 SGB XII erlaubt auch die Übernahme einmaliger Nachforderungen durch den Sozialhilfeträger.
 
2. Mit einem "im Einzelfall abweichenden Bedarf" iSd. Norm kann nur ein (nach oben abweichender) Bedarf an Warmwasser bzw. Kosten für die Warmwasserbereitung gemeint sein, der durch die in Satz 2 Nr. 1 vorgesehene Pauschale nicht gedeckt werden kann.

3. Sofern ein Mehrbedarf an aus dem Regelsatz zu finanzierendem Haushaltsstrom besteht, kommt eine abweichende Bedarfsfeststellung unter den Voraussetzungen des § 27a Abs. 4 S. 1 2. Alt. SGB XII grundsätzlich in Betracht. Danach wird der individuelle Bedarf im Einzelfall abweichend vom Regelsatz festgelegt, wenn ein Bedarf unabweisbar seiner Höhe nach erheblich von einem durchschnittlichen Bedarf abweicht.
 
Quelle:   http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1672/

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Kein Anspruch auf einmalige Beihilfe zur Deckung einer Gas- und Stromkostenforderung - Kenntnis nach § 18 SGB XII - Ob die Forderung des Gasversorgers gerechtfertigt ist, ist im Rahmen von Sozialhilfeansprüchen nicht zu prüfen. Entscheidend ist allein, ob
» Antragstellerin hat kein Anspruch gegen den Sozialhilfeträger auf eine Beihilfe für die Anschaffung und den behindertengerechten Umbau eines Kraftfahrzeuges (Kfz) sowie eine Betriebskostenbeihilfe.
»  Darlehen Umwandeln in einmalige Beihilfe nach § 44 SGB II
» Leistungsbezieher (LB) hat Anspruch auf Übernahme einer von der Wohnungseigentümergemeinschaft mehrheitlich beschlossenen Sonderumlage für die Sanierung von 4 Balkonen als einmalige Aufwendungen der Kosten der Unterkunft nach § 22 Abs. 2 SGB II.
» Bei einer sogenannten hypokaliämischen periodischen Lähmung (ICD 10: G72.3) besteht kein Anspruch auf ernährungsbedingten Mehrbedarf im Sinne des § 21 Abs. 5 SGB II. Erforderlichkeit einer kostenaufwändigen Ernährung nach derzeitigem wissenschaftlichem

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten