Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Rechtswegbeschwerde - Mietschulden - Kosten der Rechtsverfolgung der Vermieterin - Kosten des Rechtsstreits der Vermieterin können übernahmefähige Mietschulden i. S. d. § 22 Abs. 8 SGB II sein.  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Rechtswegbeschwerde - Mietschulden - Kosten der Rechtsverfolgung der Vermieterin - Kosten des Rechtsstreits der Vermieterin können übernahmefähige Mietschulden i. S. d. § 22 Abs. 8 SGB II sein.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Rechtswegbeschwerde - Mietschulden - Kosten der Rechtsverfolgung der Vermieterin - Kosten des Rechtsstreits der Vermieterin können übernahmefähige Mietschulden i. S. d. § 22 Abs. 8 SGB II sein.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Rechtswegbeschwerde - Mietschulden - Kosten der Rechtsverfolgung der Vermieterin - Kosten des Rechtsstreits der Vermieterin können übernahmefähige Mietschulden i. S. d. § 22 Abs. 8 SGB II sein.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Rechtswegbeschwerde - Mietschulden - Kosten der Rechtsverfolgung der Vermieterin - Kosten des Rechtsstreits der Vermieterin können übernahmefähige Mietschulden i. S. d. § 22 Abs. 8 SGB II sein.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Rechtswegbeschwerde - Mietschulden - Kosten der Rechtsverfolgung der Vermieterin - Kosten des Rechtsstreits der Vermieterin können übernahmefähige Mietschulden i. S. d. § 22 Abs. 8 SGB II sein.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Rechtswegbeschwerde - Mietschulden - Kosten der Rechtsverfolgung der Vermieterin - Kosten des Rechtsstreits der Vermieterin können übernahmefähige Mietschulden i. S. d. § 22 Abs. 8 SGB II sein.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Rechtswegbeschwerde - Mietschulden - Kosten der Rechtsverfolgung der Vermieterin - Kosten des Rechtsstreits der Vermieterin können übernahmefähige Mietschulden i. S. d. § 22 Abs. 8 SGB II sein.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Rechtswegbeschwerde - Mietschulden - Kosten der Rechtsverfolgung der Vermieterin - Kosten des Rechtsstreits der Vermieterin können übernahmefähige Mietschulden i. S. d. § 22 Abs. 8 SGB II sein.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Rechtswegbeschwerde - Mietschulden - Kosten der Rechtsverfolgung der Vermieterin - Kosten des Rechtsstreits der Vermieterin können übernahmefähige Mietschulden i. S. d. § 22 Abs. 8 SGB II sein.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

November 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
252627282930 

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Rechtswegbeschwerde - Mietschulden - Kosten der Rechtsverfolgung der Vermieterin - Kosten des Rechtsstreits der Vermieterin können übernahmefähige Mietschulden i. S. d. § 22 Abs. 8 SGB II sein.

Nach unten

Rechtswegbeschwerde - Mietschulden - Kosten der Rechtsverfolgung der Vermieterin - Kosten des Rechtsstreits der Vermieterin können übernahmefähige Mietschulden i. S. d. § 22 Abs. 8 SGB II sein.  Empty Rechtswegbeschwerde - Mietschulden - Kosten der Rechtsverfolgung der Vermieterin - Kosten des Rechtsstreits der Vermieterin können übernahmefähige Mietschulden i. S. d. § 22 Abs. 8 SGB II sein.

Beitrag von Willi Schartema Mo 16 Jun 2014 - 9:52

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11.03.2014 - L 19 AS 829/12 B - rechtskräftig

Leitsatz (Autor)
Kosten der Vermieterin können, die nicht aus dem Mietverhältnis stammen, aber an die sie (nach Ablauf der in § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB vorgesehenen Fristen zur Abwendung einer Kündigung wegen Zahlungsrückständen zulässigerweise) die Fortführung bzw. den Neuabschluss des Mietverhältnisses geknüpft hat, zu den im Rahmen des § 22 Abs. 8 SGB II (§ 22 Abs. 5 SGB II aF) übernahmefähigen Kosten gehören (vgl. BSG, Urteil vom 17. Juni 2010, B 14 AS 58/09 R ).
 
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=169648&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1664/

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Stellplatz Die Kosten für den einer Mietwohnung vertraglich zugeordneten Stellplatz (hier: EUR 20,- monatlich) können durchaus zu den übernahmefähigen Kosten der Unterkunft im Sinne des § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II zu zählen sein.
» Bewohnt ein Leistungsberechtigter eine Mietwohnung, welche ohne Heizung vermietet wurde, können die Kosten für die Beschaffung von Heizkörpern oder Öfen, die fest installiert werden, als Kosten der Unterkunft vom Jobcenter zu übernehmen sein.
» LSG Niedersachsen-Bremen: SGB II u. SGB XII Empfänger können Kosten für die Beschaffung oder Verlängerung eines Heimatpasses nach § 73 SGB XII beantragen, denn die Kosten für die Beschaffung des Passes sind - nicht - bereits im Regelsatz berücksichtigt.
»  Räumungsklage fehlt JC übernimmt keine Mietschulden ? So die Rechtsauffassung des Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen,Beschluss vom 20.03.2012, - L 12 AS 352/12 B ER - Sollte dies bei ihnen der Fall sein lassen Sie sich beraten.
» Keine Übernahme von Mietschulden, denn den Antragstellern drohe keine Wohnungslosigkeit, weil sie Ersatzwohnraum haben anmieten können

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten