Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Ein "SGB II-Aufstocker" kann auch notwendige Leasingraten für einen Pkw von seinem Einkommen aus selbständiger Tätigkeit absetzen.
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG:
Seite 1 von 1
Ein "SGB II-Aufstocker" kann auch notwendige Leasingraten für einen Pkw von seinem Einkommen aus selbständiger Tätigkeit absetzen.
BSG, Urteil vom 05.06.2014 - B 4 AS 31/13 R
Medienbericht des BSG dazu:
Bei sogenannten "Aufstockern", die neben den SGB II-Leistungen Betriebseinnahmen aus einer selbständigen Tätigkeit erzielen, sind - neben dem auch für abhängig Beschäftigte geltenden Pauschbetrag in Höhe von 100 Euro für Beiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungen, Altersvorsorgebeträgen und die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Aufwendungen - von den Einnahmen zusätzlich auch Betriebsausgaben abzusetzen. Dies gilt auch dann, wenn das Einkommen aus selbständiger Tätigkeit den Betrag von 400 Euro nicht übersteigt. Aus § 3 Abs. 1 Satz 1 Alg II -V ("mit Ausnahme der nach § 11 Abs. 2 SGB II abzusetzenden Beträge") ergibt sich, dass es nicht zu einer zweifachen Absetzbarkeit von Betriebsausgaben kommt.
Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=ps&Datum=2014&nr=13423&pos=0&anz=14
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1662/
Willi S
Medienbericht des BSG dazu:
Bei sogenannten "Aufstockern", die neben den SGB II-Leistungen Betriebseinnahmen aus einer selbständigen Tätigkeit erzielen, sind - neben dem auch für abhängig Beschäftigte geltenden Pauschbetrag in Höhe von 100 Euro für Beiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungen, Altersvorsorgebeträgen und die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Aufwendungen - von den Einnahmen zusätzlich auch Betriebsausgaben abzusetzen. Dies gilt auch dann, wenn das Einkommen aus selbständiger Tätigkeit den Betrag von 400 Euro nicht übersteigt. Aus § 3 Abs. 1 Satz 1 Alg II -V ("mit Ausnahme der nach § 11 Abs. 2 SGB II abzusetzenden Beträge") ergibt sich, dass es nicht zu einer zweifachen Absetzbarkeit von Betriebsausgaben kommt.
Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=ps&Datum=2014&nr=13423&pos=0&anz=14
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1662/
Willi S
Ähnliche Themen
» Zur Berücksichtigung von Absetzbeträgen für eine selbständige Tätigkeit und Renteneinkommen - Verlustausgleich zwischen seinem Renteneinkommen und seinem (negativen) Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit - Absetzung Kontoführungsgebühren
» Für das Elterngeld sind auch Verluste "Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit"
» Bei einem alleinerziehenden Elternteil, der mit seinem minderjährigen Kind, das seinen Bedarf mit eigenem Einkommen decken kann, ständig zusammen lebt, ist in Bezug auf die Ermittlung der angemessenen Aufwendungen für die Unterkunft
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - endgültige Leistungsfestsetzung - Erstattung - Einkommen aus selbständiger Tätigkeit - einheitlicher Gewerbebetrieb - Betriebseinkommen - Betriebsausgaben - betriebliches Darlehen zur Beschaffung betrieblich
» Selbstständige Tätigkeit iSd. § 3 Abs. 1 ALG II-V kann auch eine Freizeitbeschäftigung (z.B. Hobby) sein.
» Für das Elterngeld sind auch Verluste "Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit"
» Bei einem alleinerziehenden Elternteil, der mit seinem minderjährigen Kind, das seinen Bedarf mit eigenem Einkommen decken kann, ständig zusammen lebt, ist in Bezug auf die Ermittlung der angemessenen Aufwendungen für die Unterkunft
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - endgültige Leistungsfestsetzung - Erstattung - Einkommen aus selbständiger Tätigkeit - einheitlicher Gewerbebetrieb - Betriebseinkommen - Betriebsausgaben - betriebliches Darlehen zur Beschaffung betrieblich
» Selbstständige Tätigkeit iSd. § 3 Abs. 1 ALG II-V kann auch eine Freizeitbeschäftigung (z.B. Hobby) sein.
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema