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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Die WAV des Landes Berlin ist für die Zeit vom 1.5.2012 bis zum 31.7.2013 insgesamt rechtswidrig und unwirksam - Die Verwendung der Werte des bundesweiten Heizspiegels sind nicht geeignet eine Gesamtangemessenheitsgrenze ausreichend zu begründen, weil es  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

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Beitrag von Willi Schartema Di 10 Jun 2014 - 6:55

nur ein Grenzwert ist (BSG vom 12.5.2013 - B 14 AS 60/12 R ).

Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2014&nr=13422
 
Anmerkung 1 : Aktuell anderer Auffassung SG Berlin, Urt. v. 28.04.2014 - S 82 AS 28836/12 - Die Wohnaufwendungenverordnung (WAV) in der Fassung vom 3. April 2012 ist wirksam.
 
Anmerkung 2: BSG kippt Heiz-Pauschalen für Hartz-IV-Empfänger: http://www.morgenpost.de/berlin/article128775206/Sozialgericht-kippt-Heiz-Pauschalen-fuer-Hartz-IV-Empfaenger.html
 
Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1662/

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