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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Voraussetzung für das wirksame Zustandekommen einer Einigungsvereinbarung sind mehrere übereinstimmende, auf den Abschluss eines Vertrages gerichtete Willenserklärungen.
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG: :: OLG :: Urteile: SG:
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Voraussetzung für das wirksame Zustandekommen einer Einigungsvereinbarung sind mehrere übereinstimmende, auf den Abschluss eines Vertrages gerichtete Willenserklärungen.
SG Hamburg, Beschluss vom 06. Mai 2014 - S 24 AS 1510/14 ER
https://elo-forum.info/images/prv/S_24_AS_1510_14_ER.pdf
Leitsätze (Autor)
Ein Sanktionsbescheid ist rechtswidrig und die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wird durch das Gericht angeordnet, wenn die Eingliederungsvereinbarung nicht wirksam zustande gekommen ist.
Der Leistungsbezieher hatte die Eingliederungsvereinbarung lediglich unter dem „Vorbehalt rechtlicher Prüfung“ unterschrieben.
Der Beschluss liegt dem Autor vor.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1635/
Willi S
https://elo-forum.info/images/prv/S_24_AS_1510_14_ER.pdf
Leitsätze (Autor)
Ein Sanktionsbescheid ist rechtswidrig und die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wird durch das Gericht angeordnet, wenn die Eingliederungsvereinbarung nicht wirksam zustande gekommen ist.
Der Leistungsbezieher hatte die Eingliederungsvereinbarung lediglich unter dem „Vorbehalt rechtlicher Prüfung“ unterschrieben.
Der Beschluss liegt dem Autor vor.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1635/
Willi S
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