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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Zur darlehensweisen Erbringung von Leistungen nach § 24 Abs. 5 SGB II.

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Beitrag von Willi Schartema Mo 19 Mai 2014 - 15:23

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05.05.2014 - L 2 AS 702/14 B ER - rechtskräftig



Leitsätze (Autor)
Mit einer Größe von mehr als 118 m² ist die Eigentumswohnung bei Belegung mit einer Person nicht angemessen im Sinne von § 12 Abs. 3 Nr. 4 SGB II und damit grundsätzlich zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit zu verwerten; vgl. BSG Urteil vom 12.12.2013 - B 14 AS 90/12 R).

Einer sofortigen Verwertung steht hier lediglich entgegen, dass der Verkauf einer Immobilie regelmäßig eine längere Zeit in Anspruch nimmt.

Die Leistungen können davon abhängig gemacht werden, dass der Anspruch auf Rückzahlung dinglich oder in anderer Weise gesichert wird (§ 24 Abs. 5 S. 2 SGB II).
 
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=169691&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1635/

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