Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Keine Übernahme der Kosten für eine Gleitsichtbrille nach § 21 Abs. 6 SGB II
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Keine Übernahme der Kosten für eine Gleitsichtbrille nach § 21 Abs. 6 SGB II
Landessozialgericht Hamburg, Urteil vom 09.04.2014 - L 4 AS 279/13
Leitsatz (Autor)
Ein Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II kommt nicht in Betracht, weil es an einem laufenden Bedarf fehlt.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=169431&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Anmerkung 1: Anderer Auffassung SG Detmold, Urteil vom 11.01.2011 - S 21 AS 926/10 - Gleitsichtbrille stellt Sonderbedarf nach dem SGB II dar.
Anmerkung 2: In der Kommentarliteratur wird vertreten, dass auch bei einmaligen und atypischen Bedarfen eine analoge Anwendung der Zuschussregel des § 21 Abs. 6 SGB II angewendet werden kann. Dies deshalb, da eine Darlehensgewährung als unabweisbarer Bedarf (§ 24 Abs. 1 SGB II) oder der Verweis auf die Hilfe in sonstigen Lebenslagen (§ 73 SGB XII) für ungeeignet angesehen wird (Eicher, Kommentar SGB II, 3. Aufl., § 24 Rz 33, jurisPK-SGB II, § 24 Rz 33).
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1633/
Willi S
Leitsatz (Autor)
Ein Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II kommt nicht in Betracht, weil es an einem laufenden Bedarf fehlt.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=169431&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Anmerkung 1: Anderer Auffassung SG Detmold, Urteil vom 11.01.2011 - S 21 AS 926/10 - Gleitsichtbrille stellt Sonderbedarf nach dem SGB II dar.
Anmerkung 2: In der Kommentarliteratur wird vertreten, dass auch bei einmaligen und atypischen Bedarfen eine analoge Anwendung der Zuschussregel des § 21 Abs. 6 SGB II angewendet werden kann. Dies deshalb, da eine Darlehensgewährung als unabweisbarer Bedarf (§ 24 Abs. 1 SGB II) oder der Verweis auf die Hilfe in sonstigen Lebenslagen (§ 73 SGB XII) für ungeeignet angesehen wird (Eicher, Kommentar SGB II, 3. Aufl., § 24 Rz 33, jurisPK-SGB II, § 24 Rz 33).
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1633/
Willi S
Ähnliche Themen
» Keine Übernahme der Kosten für eine ambulante Psychotherapie der nigerianischen Antragstellerin im Beratungs- und Behandlungszentrum für Flüchtlinge und Folteropfer nach §§ 4 Abs. 1 Satz 1 und 6 Abs. 1 Satz 1 AsylbLG.
» Bei der Übernahme von Kosten für eine Weiterbildungsmaßnahme i.S.v. § 81 SGB III als Leistung zur Eingliederung nach § 16 Abs. 1 SGB II handelt es sich um eine Kann-Leistung und damit um eine Ermessensleistung.
» Zur Übernahme von Kosten für eine schulische Nachmittagsbetreuung nach § 21 Abs. 6 SGB II und § 24 Abs. 1 SGB II und § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB XII. ( ablehnend, weil nicht unabweisbar)
» Zur Übernahme der tatsächlichen Kosten der Unterkunft nach einer unwirksamen Mieterhöhung; § 22 I 1 SGB II enthält keine Beschränkung der zu übernehmenden Kosten, die bereits bei Eintritt der Hilfebedürftigkeit zu zahlen waren; Verpflichtung des SGB II-
» Keine Übernahme der Kosten für MPU nach Führerscheinentzug wegen Trunkenheit.
» Bei der Übernahme von Kosten für eine Weiterbildungsmaßnahme i.S.v. § 81 SGB III als Leistung zur Eingliederung nach § 16 Abs. 1 SGB II handelt es sich um eine Kann-Leistung und damit um eine Ermessensleistung.
» Zur Übernahme von Kosten für eine schulische Nachmittagsbetreuung nach § 21 Abs. 6 SGB II und § 24 Abs. 1 SGB II und § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB XII. ( ablehnend, weil nicht unabweisbar)
» Zur Übernahme der tatsächlichen Kosten der Unterkunft nach einer unwirksamen Mieterhöhung; § 22 I 1 SGB II enthält keine Beschränkung der zu übernehmenden Kosten, die bereits bei Eintritt der Hilfebedürftigkeit zu zahlen waren; Verpflichtung des SGB II-
» Keine Übernahme der Kosten für MPU nach Führerscheinentzug wegen Trunkenheit.
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema