Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Richtlinie 2003/88/EG - Urlaubsabgeltung - Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld - Altersrente    SGB III EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Richtlinie 2003/88/EG - Urlaubsabgeltung - Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld - Altersrente    SGB III EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Richtlinie 2003/88/EG - Urlaubsabgeltung - Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld - Altersrente    SGB III EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Richtlinie 2003/88/EG - Urlaubsabgeltung - Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld - Altersrente    SGB III EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Richtlinie 2003/88/EG - Urlaubsabgeltung - Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld - Altersrente    SGB III EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Richtlinie 2003/88/EG - Urlaubsabgeltung - Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld - Altersrente    SGB III EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Richtlinie 2003/88/EG - Urlaubsabgeltung - Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld - Altersrente    SGB III EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Richtlinie 2003/88/EG - Urlaubsabgeltung - Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld - Altersrente    SGB III EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Richtlinie 2003/88/EG - Urlaubsabgeltung - Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld - Altersrente    SGB III EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Richtlinie 2003/88/EG - Urlaubsabgeltung - Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld - Altersrente    SGB III EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

Mai 2024
MoDiMiDoFrSaSo
  12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
2728293031  

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Richtlinie 2003/88/EG - Urlaubsabgeltung - Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld - Altersrente SGB III

Nach unten

Richtlinie 2003/88/EG - Urlaubsabgeltung - Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld - Altersrente    SGB III Empty Richtlinie 2003/88/EG - Urlaubsabgeltung - Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld - Altersrente SGB III

Beitrag von Willi Schartema Mo 16 Jan 2017 - 12:55

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil v. 30.11.2016 - L 18 AL 38/16



Die Regelung in § 157 Abs. 2 SGB III verstößt nicht gegen Verfassungsrecht. Die Regelung in § 157 Abs. 2 SGB III verstößt auch nicht gegen europarechtliche Regelungen.

Leitsatz ( Redakteur )


1. § 157 Abs. 2 SGB III führe weder zu einer Verkürzung des Urlaubsabgeltungsanspruchs noch zu einer Reduzierung des Jahresmindestanspruchs des Klägers auf Urlaub. Eine Anrechnung der Urlaubsabgeltung auf den Alg-Anspruch des Klägers finde nicht statt, weil das Ruhen gemäß § 157 Abs. 2 SGB III nur den Beginn der Alg-Zahlung verschiebe, jedoch nicht eine Verkürzung oder Minderung der Anspruchsdauer zur Folge habe.

2. Aufgrund dieses Anspruchs gegen den ehemaligen Arbeitnehmer ruhte der Anspruch auf Alg - unabhängig davon, ob dieser Anspruch von seinem ehemaligen Arbeitgeber erfüllt werden würde, wobei der Ruhenszeitraum gemäß § 157 Abs. 2 Satz 2 SGB III mit dem ersten Tag, der auf das Ende des Arbeitsverhältnisses folgt beginnt - und kalendermäßig abläuft (zur Berechnung des Ruhenszeitraums vgl Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 29. März 2001 - B 7 AL 14/00 R ).
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=189553&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive= 
Quelle:     http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2132/
Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Die schweizerische Überbrückungsrente ist eine einer deutschen Altersrente vergleichbare Leistung öffentlich-rechtlicher Art, die zum Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld führt
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Verletztenrente - Ruhen des Anspruchs auf Versorgungsbezüge gem. § 65 BVG - Nichtberücksichtigung der Verletztenrente in Höhe des ruhenden Anspruchs auf eine Grundrente - verfassungskonforme
» Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld wegen des Erhalts einer Urlaubabgeltung SGB III
» Die französische Invaliditätsrente der Kategorie 2 (Art. L341-4, R341-5 Code de la sécurité sociale) ist mit der deutschen Rente wegen voller Erwerbsminderung vergleichbar, weshalb der Bezug der Invaliditätsrente zum Ruhen des Anspruchs auf
» Zur Frage, ob das nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts kraft Gesetzes mit dem Sperrzeit begründenden Ereignis eintretende Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld bei zwei zeitgleich erfolgten Arbeitsablehnungen zwei "erste"

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten