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Zuschussweise Übernahme der Kosten für einen Herd und einen Kühlschrank abgelehnt - Ersatzbeschaffung
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24.02.2014 - L 19 AS 26/13
Leitsätze ( Autor)
Bei der begehrten Ausstattung mit einem Kühlschrank und einem Herd handelt es sich nicht um eine Erstausstattung i.S.v. § 24 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 SGB II, sondern um eine Ersatzbeschaffung, für die das Gesetz eine Übernahme der Kosten als Zuschuss nicht vorseht, denn allein die durch Alter und Abnutzung eingetretene Unbrauchbarkeit von Einrichtungsgegenständen stellt unter Berücksichtigung des Gesichtspunkts, dass die Leistungspflicht des Grundsicherungsträgers aus § 24 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 SGB II wegen ihres Ausnahmecharakters eng begrenzt ist (Beschluss des Senats vom 04.12.2013 - L 19 AS 2069/13 B ) keine atypische Bedarfslage dar.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=168387&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2262
Willi S
Leitsätze ( Autor)
Bei der begehrten Ausstattung mit einem Kühlschrank und einem Herd handelt es sich nicht um eine Erstausstattung i.S.v. § 24 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 SGB II, sondern um eine Ersatzbeschaffung, für die das Gesetz eine Übernahme der Kosten als Zuschuss nicht vorseht, denn allein die durch Alter und Abnutzung eingetretene Unbrauchbarkeit von Einrichtungsgegenständen stellt unter Berücksichtigung des Gesichtspunkts, dass die Leistungspflicht des Grundsicherungsträgers aus § 24 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 SGB II wegen ihres Ausnahmecharakters eng begrenzt ist (Beschluss des Senats vom 04.12.2013 - L 19 AS 2069/13 B ) keine atypische Bedarfslage dar.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=168387&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2262
Willi S
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