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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Leistungen zur Entgeltsicherung - Beratungspflichten - keine besondere Härte

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Beitrag von Willi Schartema Mo 24 Feb 2014 - 15:35

SG Karlsruhe Entscheidung vom 2.1.2014, S 15 AL 2438/13

Leitsätze ( Juris)

Die Agentur für Arbeit genügt ihren Beratungspflichten hinsichtlich der Leistungen zur Entgeltsicherung grundsätzlich durch Übergabe des allgemeines Merkblattes für Arbeitslose.

Quelle: [url=http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=SG karlsruhe&datum=02.01.2014&Aktenzeichen=S 15 AL 2438/13]http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=SG%20Karlsruhe&Datum=02.01.2014&Aktenzeichen=S%2015%20AL%202438/13[/url]


Anmerkung: Die bloße Unkenntnis der Existenz der Förderungsleistung seitens des Arbeitslosen vermag eine unbillige Härte noch nicht zu begründen (BSG, Urteil vom 8. Februar 2007 – B 7a AL 22/06 R). Eine unbillige Härte im Sinne des § 324 Abs. 1 Satz 2 SGB III liegt hingegen dann vor, wenn die verspätete Antragstellung die Folge einer fehlerhaften Beratung durch die Agentur für Arbeit ist, wozu auch eine zu Unrecht unterbliebene Beratung zählt (BSG, Urteil vom 8. Februar 2007 – B 7a AL 22/06 R ).


Quelle: [url=http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=SG karlsruhe&datum=02.01.2014&Aktenzeichen=S 15 AL 2438/13]http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=SG%20Karlsruhe&Datum=02.01.2014&Aktenzeichen=S%2015%20AL%202438/13[/url] 
 
Quelle:  http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2254

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