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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema So 23 Feb 2014 - 21:39

Das SG Konstanz hat mit Urteil vom 21.01.2014 – S 4 AS 1904/12 entschieden, dass auch bei einem Zusammenziehen mit einem neuen Partner der Alleinstehendenregelsatz (100 %) und der Alleinerziehendenmehrbedarf gezahlt werden muss. Der Alleinerziehendenmehrbedarf kann nur verneint werden, wenn bei der Pflege und Erziehung des Kindes der neue Partner im erheblichen Umfang mitwirkt und wenn der hilfebedürftige Elternteil vom neuen Partner nachhaltig unterstützt wird. Das Urteil und zugehörige PM des vertretenden Rechtsanwaltes gibt es hier:


http://www.harald-thome.de/media/files/PM-Ra-Kubon-6.2.2014-MB-Alleinerz..pdf

Quelle:  http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2253

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