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. Urteil: Alleinerziehendenmehrbedarf entfällt nicht bei neuem Partner
Das SG Konstanz hat mit Urteil vom 21.01.2014 – S 4 AS 1904/12 entschieden, dass auch bei einem Zusammenziehen mit einem neuen Partner der Alleinstehendenregelsatz (100 %) und der Alleinerziehendenmehrbedarf gezahlt werden muss. Der Alleinerziehendenmehrbedarf kann nur verneint werden, wenn bei der Pflege und Erziehung des Kindes der neue Partner im erheblichen Umfang mitwirkt und wenn der hilfebedürftige Elternteil vom neuen Partner nachhaltig unterstützt wird. Das Urteil und zugehörige PM des vertretenden Rechtsanwaltes gibt es hier:
http://www.harald-thome.de/media/files/PM-Ra-Kubon-6.2.2014-MB-Alleinerz..pdf
Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2253
Willi S
http://www.harald-thome.de/media/files/PM-Ra-Kubon-6.2.2014-MB-Alleinerz..pdf
Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2253
Willi S
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