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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Lernförderung nach § 28 SGB II auch bei voraussichtlichem längerfristigem Bedarf.

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Beitrag von Willi Schartema Mo 3 Feb 2014 - 11:37

Quelle: RA Jens Hake, Salztorswall 5a, 21682 Stade , hier zum Beschluss: http://s7.directupload.net/images/140127/xpctwpwx.pdf

Anmerkung: gleicher Auffassung LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.12.2013 - L 19 AS 2015/13 B ER und SG Schleswig, Beschluss vom 11.12.2013 - S 22 AS 177/13 ER.

Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2249

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