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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Sa 30 Jun 2012 - 15:17

Nach der jetzigen Entscheidung des BVerfG wurden die ablehnenden
Beschlüsse wegen Verletzung des Grundrechts auf Rechtsschutzgleichheit
aufgehoben und die Sache an das SG zur Entscheidung zurückverwiesen. Das
BVerfG hat u.a. ausgeführt, dass anhand des Streitwertes nicht darauf
geschlossen werden kann, ob die Vertretung durch einen Rechtsanwalt
erforderlich ist oder nicht. Dies richtet sich vielmehr danach, ob
zwischen den Parteien eine Waffengleichheit besteht. Zu berücksichtigen
ist nämlich, dass dem Rechtssuchenden prozesserfahrene und rechtskundige
Behördenvertreter gegenüberstehen. Ein vernünftiger Rechtssuchender
wird daher regelmäßig einen Rechtsanwalt einschalten, wenn er nicht
ausnahmsweise selbst über ausreichende rechtliche Kenntnisse und
Fähigkeiten verfügt.“

BVerfG vom 24.03.2011, - 1 BvR 1737/10

http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20110324_1bvr173710.htmlBVerfG

Gruß Willi S
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