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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mo 2 Dez 2013 - 20:37

Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 19.11.2013 - L 3 AS 1200/13 NZB

Leitsätze
Die Aufwendungen für einen Schüleraustausch mit einer Schule im Ausland (Israel) sind als Leistung für eine mehrtägige Klassenfahrt vom Jobcenter zu erbringen, wenn deren Durchführung den bundesrechtlichen Rahmen nicht überschreitet und sich im Rahmen der landesschulrechtlichen Bestimmungen hält.

Nach den schulrechtlichen Bestimmungen schließen weder die Freiwilligkeit der Teilnahme an einer Fahrt von Schülern (vgl. hierzu Nummer 4.3 VwV-Schulfahrten) noch die begrenzte Teilnehmerzahl (vgl. hierzu Nummer 1.3 Satz 2 VwV-Schulfahrten) von vornherein aus, dass es sich hierbei um eine verbindliche Veranstaltung im Sinne von § 26 Abs. 2 Satz 1 SchulG und damit letztlich um eine mehrtägige Klassenfahrt im Sinne von § 28 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB II handeln kann.

Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/...ds=&sensitive=

Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de"

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