Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - mehrtägige Klassenfahrt - schulrechtliche Bestimmungen des Freistaates Sachsen - internationaler Schüleraustausch
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - mehrtägige Klassenfahrt - schulrechtliche Bestimmungen des Freistaates Sachsen - internationaler Schüleraustausch
Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 19.11.2013 - L 3 AS 1200/13 NZB
Leitsätze
Die Aufwendungen für einen Schüleraustausch mit einer Schule im Ausland (Israel) sind als Leistung für eine mehrtägige Klassenfahrt vom Jobcenter zu erbringen, wenn deren Durchführung den bundesrechtlichen Rahmen nicht überschreitet und sich im Rahmen der landesschulrechtlichen Bestimmungen hält.
Nach den schulrechtlichen Bestimmungen schließen weder die Freiwilligkeit der Teilnahme an einer Fahrt von Schülern (vgl. hierzu Nummer 4.3 VwV-Schulfahrten) noch die begrenzte Teilnehmerzahl (vgl. hierzu Nummer 1.3 Satz 2 VwV-Schulfahrten) von vornherein aus, dass es sich hierbei um eine verbindliche Veranstaltung im Sinne von § 26 Abs. 2 Satz 1 SchulG und damit letztlich um eine mehrtägige Klassenfahrt im Sinne von § 28 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB II handeln kann.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/...ds=&sensitive=
Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de"
Willi S
Leitsätze
Die Aufwendungen für einen Schüleraustausch mit einer Schule im Ausland (Israel) sind als Leistung für eine mehrtägige Klassenfahrt vom Jobcenter zu erbringen, wenn deren Durchführung den bundesrechtlichen Rahmen nicht überschreitet und sich im Rahmen der landesschulrechtlichen Bestimmungen hält.
Nach den schulrechtlichen Bestimmungen schließen weder die Freiwilligkeit der Teilnahme an einer Fahrt von Schülern (vgl. hierzu Nummer 4.3 VwV-Schulfahrten) noch die begrenzte Teilnehmerzahl (vgl. hierzu Nummer 1.3 Satz 2 VwV-Schulfahrten) von vornherein aus, dass es sich hierbei um eine verbindliche Veranstaltung im Sinne von § 26 Abs. 2 Satz 1 SchulG und damit letztlich um eine mehrtägige Klassenfahrt im Sinne von § 28 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB II handeln kann.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/...ds=&sensitive=
Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de"
Willi S
Ähnliche Themen
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - einstweiliger Rechtsschutz - Leistungen für Bildung und Teilhabe - mehrtägige Klassenfahrt - schulrechtliche Bestimmungen des Landes Niedersachsen - Schulfahrt ins Ausland nach York/England
» Ein mehrwöchiger Schüleraustausch mit einer australischen Schule - mit Gegenbesuch - ist in Sachsen-Anhalt einer mehrtägigen Klassenfahrt gleichgestellt. Systematisch differenziert das sachsen-anhaltinische Schulrecht, soweit es mehrtägige schulische
» Erstattungsfähigkeit von Kosten für eine Kursfahrt - Skifahrt - schulrechtliche Bestimmungen - Schulrecht Brandenburg - Veranstaltung von 2 Schulen - regionale Üblichkeit - Schulfahrten
» Lernförderung nach § 28 Abs. 5 SGB II - schulrechtliche Bestimmungen des Landes Hessen -
» Berufung zugelassen, weil weder eine höchstrichterliche Entscheidung des Bundessozialgerichts zur Auslegung von § 28 Abs. 5 SGB II vorliegt noch geklärt ist, welches im Freistaat Sachsen die nach den schulrechtlichen Bestimmungen wesentlichen Lernziele s
» Ein mehrwöchiger Schüleraustausch mit einer australischen Schule - mit Gegenbesuch - ist in Sachsen-Anhalt einer mehrtägigen Klassenfahrt gleichgestellt. Systematisch differenziert das sachsen-anhaltinische Schulrecht, soweit es mehrtägige schulische
» Erstattungsfähigkeit von Kosten für eine Kursfahrt - Skifahrt - schulrechtliche Bestimmungen - Schulrecht Brandenburg - Veranstaltung von 2 Schulen - regionale Üblichkeit - Schulfahrten
» Lernförderung nach § 28 Abs. 5 SGB II - schulrechtliche Bestimmungen des Landes Hessen -
» Berufung zugelassen, weil weder eine höchstrichterliche Entscheidung des Bundessozialgerichts zur Auslegung von § 28 Abs. 5 SGB II vorliegt noch geklärt ist, welches im Freistaat Sachsen die nach den schulrechtlichen Bestimmungen wesentlichen Lernziele s
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema