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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Ein mehrwöchiger Schüleraustausch mit einer australischen Schule - mit Gegenbesuch - ist in Sachsen-Anhalt einer mehrtägigen Klassenfahrt gleichgestellt. Systematisch differenziert das sachsen-anhaltinische Schulrecht, soweit es mehrtägige schulische

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Ein mehrwöchiger Schüleraustausch mit einer australischen Schule - mit Gegenbesuch - ist in Sachsen-Anhalt einer mehrtägigen Klassenfahrt gleichgestellt. Systematisch differenziert das sachsen-anhaltinische Schulrecht, soweit es mehrtägige schulische  Empty Ein mehrwöchiger Schüleraustausch mit einer australischen Schule - mit Gegenbesuch - ist in Sachsen-Anhalt einer mehrtägigen Klassenfahrt gleichgestellt. Systematisch differenziert das sachsen-anhaltinische Schulrecht, soweit es mehrtägige schulische

Beitrag von Willi Schartema Di 16 Jan 2018 - 11:21

Veranstaltungen als pädagogisch sinnvoll erkennt, nicht zwischen "Klassenfahrten" und sonstigen Veranstaltungen.
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urt. v. 07.12.2016 - L 5 AS 461/14
Leitsatz ( Juris )


2. Die Höhe der Aufwendungen für den Schüleraustausch führt nicht dazu, dass eine Überschreitung des bundesrechtlichen Rahmens anzunehmen wäre.

3. Das Einkommen der Schülerin (Unterhalt und Kindergeld) ist zur Finanzierung der Aufwendungen einzusetzen.

Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=190972&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle:   http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2298/
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