Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Weder aus dem AsylbLG noch aus dem SGB XII geht – anders als aus dem SGB II (§ 39 SGB II – “Sofortige Vollziehbarkeit”) – eine Vorschrift hervor, wonach die aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage entfällt.
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Weder aus dem AsylbLG noch aus dem SGB XII geht – anders als aus dem SGB II (§ 39 SGB II – “Sofortige Vollziehbarkeit”) – eine Vorschrift hervor, wonach die aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage entfällt.
Entscheidungen zum Asylrecht
6.1 LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 6. September 2013 (Az.: L 8 AY 58/13 B ER):
Leitsätze von Dr. Manfred Hammel
Weder aus dem AsylbLG noch aus dem SGB XII geht – anders als aus dem SGB II (§ 39 SGB II – “Sofortige Vollziehbarkeit”) – eine Vorschrift hervor, wonach die aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage entfällt.
Ein gegen die Ablehnung der Weiterzahlung der bislang gemäß § 3 AsylbLG gewährten Grundleistungen erhobener Widerspruch hat grundsätzlich aufschiebende Wirkung (§ 86a Abs. 1 Satz 1 SGG).
6.2 LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 1. Oktober 2013 (Az.: L 8 AY 38/13 B):
Leitsätze von Dr. Manfred Hammel
§ 4 Abs. 1 Satz 1 AsylbLG gelangt bei chronischen Erkrankungen, welche die Durchführung einer Arthroskopie erforderlich machen, nicht zur Anwendung.
„Leistungen bei Krankheit“ können nach dieser Bestimmung nur bei unvermutet auftretenden, rasch und heftig verlaufenden, regelwidrigen Körper- oder Geisteszuständen, die aus medizinischen Gründen unverzüglich der ärztlichen Behandlung bedürfen, erbracht werden.
Wenn die streitige Maßnahme aber für die „Sicherung der Gesundheit“ als unerlässlich im Sinne des § 6 Abs. 1 Satz 1 AsylbLG aufzufassen ist, hat eine entsprechende „sonstige Leistung“ erbracht zu werden.
In diesem Sachzusammenhang sind auch die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts in seiner Entscheidung vom 18. Juli 2012 zum menschenwürdigen Existenzminimum zu berücksichtigen.
Autor des Rechtsprechungstickers: Willi 2 von Tacheles – alias Detlef Brock
Quelle:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/
Willi S
6.1 LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 6. September 2013 (Az.: L 8 AY 58/13 B ER):
Leitsätze von Dr. Manfred Hammel
Weder aus dem AsylbLG noch aus dem SGB XII geht – anders als aus dem SGB II (§ 39 SGB II – “Sofortige Vollziehbarkeit”) – eine Vorschrift hervor, wonach die aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage entfällt.
Ein gegen die Ablehnung der Weiterzahlung der bislang gemäß § 3 AsylbLG gewährten Grundleistungen erhobener Widerspruch hat grundsätzlich aufschiebende Wirkung (§ 86a Abs. 1 Satz 1 SGG).
6.2 LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 1. Oktober 2013 (Az.: L 8 AY 38/13 B):
Leitsätze von Dr. Manfred Hammel
§ 4 Abs. 1 Satz 1 AsylbLG gelangt bei chronischen Erkrankungen, welche die Durchführung einer Arthroskopie erforderlich machen, nicht zur Anwendung.
„Leistungen bei Krankheit“ können nach dieser Bestimmung nur bei unvermutet auftretenden, rasch und heftig verlaufenden, regelwidrigen Körper- oder Geisteszuständen, die aus medizinischen Gründen unverzüglich der ärztlichen Behandlung bedürfen, erbracht werden.
Wenn die streitige Maßnahme aber für die „Sicherung der Gesundheit“ als unerlässlich im Sinne des § 6 Abs. 1 Satz 1 AsylbLG aufzufassen ist, hat eine entsprechende „sonstige Leistung“ erbracht zu werden.
In diesem Sachzusammenhang sind auch die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts in seiner Entscheidung vom 18. Juli 2012 zum menschenwürdigen Existenzminimum zu berücksichtigen.
Autor des Rechtsprechungstickers: Willi 2 von Tacheles – alias Detlef Brock
Quelle:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/
Willi S
Ähnliche Themen
» Aus dem SGB XII geht keine Anspruchsgrundlage für eine zuschussweise Übernahme von Passbeschaffungskosten durch einen Sozialhilfeträger hervor.
» Widerspruch gegen die Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakt hat aufschiebende Wirkung - Maßnahme - Überlegungsfrist
» . Der Antrag auf aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Klage umfasst auch die Anordnung über die Aufhebung der Vollziehung nach § 86b Abs. 1 Satz 2 SGG.
» Widerspruch und Anfechtungsklage gegen einen Versagungsbescheid nach § 66 SGB I werden von § 39 SGB II nicht erfasst und entfalten aufschiebende Wirkung.
» Widerspruch und Anfechtungsklage gegen den Versagungsbescheid haben nach § 86 a Abs. 1 S. 1 SGG aufschiebende Wirkung, weil keiner der in § 86 a Abs. 2 SGG genannten Ausnahmefälle gegeben ist.
» Widerspruch gegen die Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakt hat aufschiebende Wirkung - Maßnahme - Überlegungsfrist
» . Der Antrag auf aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Klage umfasst auch die Anordnung über die Aufhebung der Vollziehung nach § 86b Abs. 1 Satz 2 SGG.
» Widerspruch und Anfechtungsklage gegen einen Versagungsbescheid nach § 66 SGB I werden von § 39 SGB II nicht erfasst und entfalten aufschiebende Wirkung.
» Widerspruch und Anfechtungsklage gegen den Versagungsbescheid haben nach § 86 a Abs. 1 S. 1 SGG aufschiebende Wirkung, weil keiner der in § 86 a Abs. 2 SGG genannten Ausnahmefälle gegeben ist.
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema