Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
BSG bestätigt schlüssiges Konzept des Grundsicherungsträgers nach dem SGB II für die Stadt "München". Bei der Überprüfung der Referenzmiete des Jobcenters sind zutreffend eine Wohnungsgröße für Alleinstehende in München von 50 qm und nur Wohnungen  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
BSG bestätigt schlüssiges Konzept des Grundsicherungsträgers nach dem SGB II für die Stadt "München". Bei der Überprüfung der Referenzmiete des Jobcenters sind zutreffend eine Wohnungsgröße für Alleinstehende in München von 50 qm und nur Wohnungen  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
BSG bestätigt schlüssiges Konzept des Grundsicherungsträgers nach dem SGB II für die Stadt "München". Bei der Überprüfung der Referenzmiete des Jobcenters sind zutreffend eine Wohnungsgröße für Alleinstehende in München von 50 qm und nur Wohnungen  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
BSG bestätigt schlüssiges Konzept des Grundsicherungsträgers nach dem SGB II für die Stadt "München". Bei der Überprüfung der Referenzmiete des Jobcenters sind zutreffend eine Wohnungsgröße für Alleinstehende in München von 50 qm und nur Wohnungen  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
BSG bestätigt schlüssiges Konzept des Grundsicherungsträgers nach dem SGB II für die Stadt "München". Bei der Überprüfung der Referenzmiete des Jobcenters sind zutreffend eine Wohnungsgröße für Alleinstehende in München von 50 qm und nur Wohnungen  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
BSG bestätigt schlüssiges Konzept des Grundsicherungsträgers nach dem SGB II für die Stadt "München". Bei der Überprüfung der Referenzmiete des Jobcenters sind zutreffend eine Wohnungsgröße für Alleinstehende in München von 50 qm und nur Wohnungen  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
BSG bestätigt schlüssiges Konzept des Grundsicherungsträgers nach dem SGB II für die Stadt "München". Bei der Überprüfung der Referenzmiete des Jobcenters sind zutreffend eine Wohnungsgröße für Alleinstehende in München von 50 qm und nur Wohnungen  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
BSG bestätigt schlüssiges Konzept des Grundsicherungsträgers nach dem SGB II für die Stadt "München". Bei der Überprüfung der Referenzmiete des Jobcenters sind zutreffend eine Wohnungsgröße für Alleinstehende in München von 50 qm und nur Wohnungen  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
BSG bestätigt schlüssiges Konzept des Grundsicherungsträgers nach dem SGB II für die Stadt "München". Bei der Überprüfung der Referenzmiete des Jobcenters sind zutreffend eine Wohnungsgröße für Alleinstehende in München von 50 qm und nur Wohnungen  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
BSG bestätigt schlüssiges Konzept des Grundsicherungsträgers nach dem SGB II für die Stadt "München". Bei der Überprüfung der Referenzmiete des Jobcenters sind zutreffend eine Wohnungsgröße für Alleinstehende in München von 50 qm und nur Wohnungen  EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

Mai 2024
MoDiMiDoFrSaSo
  12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
2728293031  

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

BSG bestätigt schlüssiges Konzept des Grundsicherungsträgers nach dem SGB II für die Stadt "München". Bei der Überprüfung der Referenzmiete des Jobcenters sind zutreffend eine Wohnungsgröße für Alleinstehende in München von 50 qm und nur Wohnungen

Nach unten

BSG bestätigt schlüssiges Konzept des Grundsicherungsträgers nach dem SGB II für die Stadt "München". Bei der Überprüfung der Referenzmiete des Jobcenters sind zutreffend eine Wohnungsgröße für Alleinstehende in München von 50 qm und nur Wohnungen  Empty BSG bestätigt schlüssiges Konzept des Grundsicherungsträgers nach dem SGB II für die Stadt "München". Bei der Überprüfung der Referenzmiete des Jobcenters sind zutreffend eine Wohnungsgröße für Alleinstehende in München von 50 qm und nur Wohnungen

Beitrag von Willi Schartema Di 19 Nov 2013 - 5:22

mindestens einfachen und nicht einfachsten Standards zugrunde gelegt worden.

BSG, Urteil vom 10.09.2013 - B 4 AS 77/12 R

Die vom BSG vorgegebenen Kriterien eines schlüssigen Konzepts wurden beachtet. Durch den Rückgriff auf die Daten des Münchner Mietspiegels 2007 wird die Datenerhebung auf ein bestimmtes Gebiet (hier: die Stadt München) begrenzt und es werden Daten über das gesamte Stadtgebiet erhoben. Es ist ebenfalls nicht zu beanstanden, dass durch den Rückgriff auf den Datenbestand des qualifizierten Mietspiegels nur diejenigen Wohnungen berücksichtigt worden sind, bei denen die Miete in den letzten vier Jahren neu vereinbart oder geändert und Wohnraum unberücksichtigt geblieben ist, bei dem die Miethöhe durch Gesetz oder im Zusammenhang mit einer Förderzusage festgelegt worden ist.

Von einer zutreffenden Kostensenkungsaufforderung iS des § 22 Abs. 1 S. 3 SGB II ist auszugehen, wenn das Jobcenter als Referenzmiete eine Bruttokaltmiete benannt hat (vgl. BSG Urteil vom 19.10.2010 - B 14 AS 50/10 R ; s. auch BSG Urteil vom 22.8.2012 - B 14 AS 13/12 R).

Unschädlich ist , dass das JC die Angemessenheitsgrenze im Verlaufe des Gerichtsverfahrens geändert hat. Denn dies ist einerseits Ergebnis der Auseinandersetzungen der Beteiligten vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit und andererseits stellt das Schreiben des Grundsicherungsträgers über die Unangemessenheit der Unterkunftskosten und die Aufforderung zur Kostensenkung lediglich ein Informationsschreiben mit Aufklärungs- und Warnfunktion dar. Hält der Leistungsempfänger die vom Grundsicherungsträger vorgenommene Einschätzung über die Angemessenheit der Kosten für nicht zutreffend bzw einschlägig, so ist der Streit hierüber bei der Frage auszutragen, welche KdU angemessen sind. Insofern stellt die Kostensenkungsaufforderung seitens des Grundsicherungsträgers lediglich ein "Angebot" dar, in einen Dialog über die angemessenen KdU einzutreten.

Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&Datum=2013&nr=13171&pos=1&anz=137

Autor des Rechtsprechungstickers: Willi 2 von Tacheles – alias Detlef Brock
 
Quelle:

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Schlüssiges Konzept zur Bestimmung einer Referenzmiete
»  Schlüssiges Konzept zur Bestimmung einer Referenzmiete
» Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung - schlüssiges Konzept - Überprüfung und ggf Fortschreibung nach Ablauf der Zweijahresfrist - Unterlassen des Grundsicherungsträgers im Rahmen seiner Methodenfreiheit - Fortschreibung
» Stadt Dortmund hat kein schlüssiges Konzept ( 2016).Die Kosten der Unterkunft sind jedoch nicht völlig unbegrenzt zu übernehmen, sondern nur bis zur Höhe der Tabellenwerte zum Wohngeldgesetz (WoGG) in der jeweils maßgeblichen Fassung, auf die ein
» Arbeitslosengeld II - Zur Angemessenheit der Unterkunftskosten der Stadt Duisburg - schlüssiges Konzept - qualifizierter Mietspiegel der Stadt Duisburg - Anforderungen an die Datenerhebung und -auswertung BSG, Urteil vom 20.11.2011, - B 4 AS 19/11 R-

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten