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Übernahme von Stromschulden durch Jobcenter im Sinne der Folgenabwägung.
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19.09.2013 - L 7 AS 1591/13 B ER und - L 7 AS 1592/13 B rechtskräftig
Denn die darlehensweise Übernahme ist gerechtfertigt. Die Übernahme der aufgelaufenen Schulden ist im Sinn von § 22 Abs. 8 SGB II objektiv geeignet, die Energieversorgung wieder herzustellen und prognostisch gesehen dauerhaft zu sichern. Die bestehende Notsituation kann durch die darlehensweise Übernahme der Leistungen behoben werden, so dass die Wohnung wieder bewohnbar wäre. Zudem ist ein unter zweijähriges Kind betroffen, so dass Verschuldensgesichtspunkte im Rahmen der Ermessensausübung regelmäßig zurücktreten müssen.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/...ds=&sensitive=
Autor des Rechtsprechungstickers: Willi 2 von Tacheles – alias Detlef Brock
Quelle:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/
Willi S
Denn die darlehensweise Übernahme ist gerechtfertigt. Die Übernahme der aufgelaufenen Schulden ist im Sinn von § 22 Abs. 8 SGB II objektiv geeignet, die Energieversorgung wieder herzustellen und prognostisch gesehen dauerhaft zu sichern. Die bestehende Notsituation kann durch die darlehensweise Übernahme der Leistungen behoben werden, so dass die Wohnung wieder bewohnbar wäre. Zudem ist ein unter zweijähriges Kind betroffen, so dass Verschuldensgesichtspunkte im Rahmen der Ermessensausübung regelmäßig zurücktreten müssen.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/...ds=&sensitive=
Autor des Rechtsprechungstickers: Willi 2 von Tacheles – alias Detlef Brock
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Willi S
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