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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Maßnahmeträger: Nicht unterschreiben Vertragsfreiheit keine Sanktion für Leistungsbezieher nach dem SGB II SG Ulm Urteil Az S 11 AS 3464 09 ER

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Beitrag von Willi Schartema Do 10 Okt 2013 - 14:33


Beim Maßnahmeträger nichts unterschreiben das ist wichtig.

Az: S 11 AS 3464/09 ER Urteil

Nicht unterschrieben beim Maßnahme träger keine Sanktion

 

Hier bei dem Link kommt als PDF  Datei das Urteil
 
 
http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=2&ved=0CDkQFjAB&url=http%3A%2F%2Fwww.elo-forum.org%2Fattachments%2Fweiterbildung-umschulung-sinnlose-massnahmen%2F32639d1291206025-getarnte-mae-frechheit-sg-ulm-keine-unterschrift-mat_11.2009.pdf&ei=mBdVUvS6E4aYtAb7xYEY&usg=AFQjCNG38EV6PAr1KG24-xtujlMz1E0IfA&bvm=bv.53760139,d.Yms
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