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BAG bezweifelt Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Regelung zum Übergang eines Arbeitsverhältnisses auf Optionskommune.
Das Bundesverfassungsgericht soll über die Rechtmäßigkeit von § 6c Abs. 1 Satz 1 SGB II entscheiden. Das Bundesarbeitsgericht hält diese Norm wegen eines unzulässigen Eingriffs in die durch Art. 12 Abs. 1 GG garantierte Berufsfreiheit des Arbeitnehmers für verfassungswidrig. Nach der Vorschrift geht das Arbeitsverhältnis eines bei der Agentur für Arbeit beschäftigten Arbeitnehmers, der seit mindestens zwei Jahren Tätigkeiten nach dem SGB II («Hartz IV») wahrgenommen hat, auf einen kommunalen Träger über, wenn diese Aufgaben auf Antrag des kommunalen Trägers durch Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales auf diesen übertragen werden (Beschluss vom 26.09.2013, Az.: 8 AZR 775/12).
Quelle: beck-aktuell Nachrichten: BAG bezweifelt Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Regelung zum Übergang eines Arbeitsverhältnisses auf Optionskommune | beck-aktuell
Autor des Rechtsprechungstickers: Willi 2 von Tacheles – alias Detlef Brock
Die Übernahme des Textes für andere Veröffentlichungen und Internetseiten ist nur erlaubt mit der Quellenangabe "Tacheles-Rechtsprechungsticker, http://www.tacheles-sozialhilfe.de"
Willi S
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