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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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BAG bezweifelt Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Regelung zum Übergang eines Arbeitsverhältnisses auf Optionskommune.

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BAG bezweifelt Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Regelung zum Übergang eines Arbeitsverhältnisses auf Optionskommune.  Empty BAG bezweifelt Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Regelung zum Übergang eines Arbeitsverhältnisses auf Optionskommune.

Beitrag von Willi Schartema Mo 7 Okt 2013 - 15:22

Das Bundesverfassungsgericht soll über die Rechtmäßigkeit von § 6c Abs. 1 Satz 1 SGB II entscheiden. Das Bundesarbeitsgericht hält diese Norm wegen eines unzulässigen Eingriffs in die durch Art. 12 Abs. 1 GG garantierte Berufsfreiheit des Arbeitnehmers für verfassungswidrig. Nach der Vorschrift geht das Arbeitsverhältnis eines bei der Agentur für Arbeit beschäftigten Arbeitnehmers, der seit mindestens zwei Jahren Tätigkeiten nach dem SGB II («Hartz IV») wahrgenommen hat, auf einen kommunalen Träger über, wenn diese Aufgaben auf Antrag des kommunalen Trägers durch Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales auf diesen übertragen werden (Beschluss vom 26.09.2013, Az.: 8 AZR 775/12).

Quelle: beck-aktuell Nachrichten: BAG bezweifelt Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Regelung zum Übergang eines Arbeitsverhältnisses auf Optionskommune | beck-aktuell


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