Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Leistungspflicht trotz Unzuständigkeit - Arbeitsagentur leitet Antrag zu spät weiter und muss Hörgerät bezahlen  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Leistungspflicht trotz Unzuständigkeit - Arbeitsagentur leitet Antrag zu spät weiter und muss Hörgerät bezahlen  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Leistungspflicht trotz Unzuständigkeit - Arbeitsagentur leitet Antrag zu spät weiter und muss Hörgerät bezahlen  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Leistungspflicht trotz Unzuständigkeit - Arbeitsagentur leitet Antrag zu spät weiter und muss Hörgerät bezahlen  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Leistungspflicht trotz Unzuständigkeit - Arbeitsagentur leitet Antrag zu spät weiter und muss Hörgerät bezahlen  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Leistungspflicht trotz Unzuständigkeit - Arbeitsagentur leitet Antrag zu spät weiter und muss Hörgerät bezahlen  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Leistungspflicht trotz Unzuständigkeit - Arbeitsagentur leitet Antrag zu spät weiter und muss Hörgerät bezahlen  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Leistungspflicht trotz Unzuständigkeit - Arbeitsagentur leitet Antrag zu spät weiter und muss Hörgerät bezahlen  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Leistungspflicht trotz Unzuständigkeit - Arbeitsagentur leitet Antrag zu spät weiter und muss Hörgerät bezahlen  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Leistungspflicht trotz Unzuständigkeit - Arbeitsagentur leitet Antrag zu spät weiter und muss Hörgerät bezahlen  EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

November 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
252627282930 

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Leistungspflicht trotz Unzuständigkeit - Arbeitsagentur leitet Antrag zu spät weiter und muss Hörgerät bezahlen

Nach unten

Leistungspflicht trotz Unzuständigkeit - Arbeitsagentur leitet Antrag zu spät weiter und muss Hörgerät bezahlen  Empty Leistungspflicht trotz Unzuständigkeit - Arbeitsagentur leitet Antrag zu spät weiter und muss Hörgerät bezahlen

Beitrag von Willi Schartema Mi 10 Apr 2013 - 11:04

Darmstadt, den 9. April 2013, 5/2013


Das LSG Darmstadt hat
entschieden, dass die Bundesagentur für Arbeit auch bei Unzuständigkeit
die Kosten für ein Hörgerät übernehmen muss, wenn sie den Antrag nicht
rechtzeitig an die zuständige Stelle weitergibt.



Stellt ein behinderter
Mensch einen Antrag zur Teilhabe, so hat der Rehabilitationsträger
innerhalb von zwei Wochen seine Zuständigkeit zu prüfen.


Hält er sich für
unzuständig und leitet den Antrag nicht rechtzeitig an die zuständige
Stelle weiter, muss er auch bei Unzuständigkeit leisten.


Dies entschied in einem heute veröffentlichten Urteil der 6. Senat des Hessischen Landessozialgerichts.

Schwerhörige Frau beantragt Hörgerät

Eine schwerhörige Frau
aus Nordhessen beantragte bei der Bundesagentur für Arbeit die
Kostenübernahme für ein Hörgerät, das sie zur Berufsausübung benötige.
Zwei Monaten später teilte ihr die Bundesagentur mit, dass die
Krankenversicherung zuständig sei, da es sich nicht um eine berufliche,
sondern um eine medizinische Rehabilitation handele.



Bundesagentur zur Zahlung verurteilt


Die Darmstädter Richter
folgten zwar dem Einwand der Bundesagentur, dass es sich um eine
Leistung der medizinischen und nicht der beruflichen Rehabilitation
handele.


Dennoch verurteilten sie
die Bundesagentur zur Zahlung, da sie den Antrag der behinderten Frau
nicht rechtzeitig an die Krankenkasse weitergeleitet habe.


Die Bundesagentur müsse
daher die Kosten für das Hörgerät erstatten, obgleich hierfür eigentlich
die Krankenkasse zuständig gewesen wäre.


(AZ L 6 AL 160/09 – Die Revision wurde nicht zugelassen. Das Urteil wird unter
www.lareda.hessenrecht.hessen.de ins Internet eingestellt.)
Hinweise zur Rechtslage hier:


LSG Hessen, Urteil vom 12.12.2012 - L 6 AL 160/09 - Volltext


Der Beitrag wurde erstellt vom Sozialberater Detlef Brock.

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/04/leistungspflicht-trotz-unzustandigkeit.html

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten