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Auskunft einer Arbeitsagentur muss richtig und unmissverständlich sein. SGB III
SG Gießen, Urteil vom 08.07.2015 - S 14 AL 13/15 - nicht rechtskräftig
Leitsatz ( Autor )
1. Die Antwort der Agentur für Arbeit auf die Frage, bis wann ein Antrag auf Arbeitslosengeld zu stellen ist, muss klar und deutlich sein.
2. Erfolge eine solche Auskunft ungenau, müsse die Arbeitsagentur das gegen sich gelten lassen.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=179611&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1866/
Willi S
Leitsatz ( Autor )
1. Die Antwort der Agentur für Arbeit auf die Frage, bis wann ein Antrag auf Arbeitslosengeld zu stellen ist, muss klar und deutlich sein.
2. Erfolge eine solche Auskunft ungenau, müsse die Arbeitsagentur das gegen sich gelten lassen.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=179611&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1866/
Willi S
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