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Zur Abgrenzung von eigenem Vermögen und "verdecktem Treuhandvermögen" im Grundsicherungsrecht nach dem SGB II
Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 21.2.2013 - S 4 AS 4619/11
Zur Abgrenzung von eigenem Vermögen und "verdecktem Treuhandvermögen" im Grundsicherungsrecht nach dem SGB II.
Bei
der Prüfung eines Treuhandverhältnisses zwischen nahen Angehörigen und
nahen Freunden gilt der Grundsatz, dass ein solcher Vertrag und seine
tatsächliche Durchführung im Wesentlichen einem Randvergleich
standhalten muss (also dem zwischen fremden Dritten üblichen).
Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock- Ihr Sozialberater.
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/03/zur-abgrenzung-von-eigenem-vermogen-und.html
Willi S
Zur Abgrenzung von eigenem Vermögen und "verdecktem Treuhandvermögen" im Grundsicherungsrecht nach dem SGB II.
Bei
der Prüfung eines Treuhandverhältnisses zwischen nahen Angehörigen und
nahen Freunden gilt der Grundsatz, dass ein solcher Vertrag und seine
tatsächliche Durchführung im Wesentlichen einem Randvergleich
standhalten muss (also dem zwischen fremden Dritten üblichen).
Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock- Ihr Sozialberater.
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Willi S
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