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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Zur Anrechnung von Vermögen bei der Gewährung von Heim- Pflegeleistungen nach dem SGB XII - Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag kein verwertbares Vermögen der Klägerin wegen der Härteregelung des § 90 Abs. 3 SGB XII.
Sozialgericht Frankfurt, Urteil v. 08.05.2018 - S 27 SO 274/15 - rechtskräftig
Orientierungssatz ( Redakteur )
2. Die angemessene finanzielle Vorsorge für den Todesfall unterliegt dem Vermögensschutz des § 90 Abs. 3 SGB XII ( vgl. SG Gießen, 25.07.2017 - S 18 SO 160/16 ).
Leitsatz ( Redakteur )
1. Im vorliegenden Einzelfalle, in dem ein Bestattungsvorsorgevertrag über nominell 8.500,00 EUR abgeschlossen wurde, erscheint dieser Betrag angemessen insbesondere im Hinblick auf den gerichtlichen Vergleich vor dem HLSG vom 24. Februar 2015 (L 4 SO 19/15), dort waren es 9.000,00 EUR.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=202891&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Rechtstipp: ebenso bei 8000,00 EUR, SG Düsseldorf, Urt. v. 18.04.2018 - S 17 SO 572/17
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2424/
Willi S
Orientierungssatz ( Redakteur )
2. Die angemessene finanzielle Vorsorge für den Todesfall unterliegt dem Vermögensschutz des § 90 Abs. 3 SGB XII ( vgl. SG Gießen, 25.07.2017 - S 18 SO 160/16 ).
Leitsatz ( Redakteur )
1. Im vorliegenden Einzelfalle, in dem ein Bestattungsvorsorgevertrag über nominell 8.500,00 EUR abgeschlossen wurde, erscheint dieser Betrag angemessen insbesondere im Hinblick auf den gerichtlichen Vergleich vor dem HLSG vom 24. Februar 2015 (L 4 SO 19/15), dort waren es 9.000,00 EUR.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=202891&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Rechtstipp: ebenso bei 8000,00 EUR, SG Düsseldorf, Urt. v. 18.04.2018 - S 17 SO 572/17
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2424/
Willi S
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