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Verfassungsbeschwerde zur Höhe des Regelbedarfs für Alleinstehende nach dem SGB II wurde - nicht zur Entscheidung angenommen
Die Höhe des Regelbedarfs für Alleinstehende nach dem
SGB II ist für die Zeit ab 1. Januar 2011 nicht in verfassungswidriger Weise zu
niedrig festgesetzt worden, so dass BSG mit Urteil vom 12. Juli 2012 - B
14 AS 153/11 R.
Hinweis:
Die Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil wurde nicht
zur Entscheidung angenommen (BVerfG 1. Senat, 3. Kammer vom 20. November 2012 -
1 BvR 2203/12).
Quelle: Tätigkeitsbericht
des Bundessozialgerichts 2012
Anmerkung: Anderer
Auffassung: Vorlagebeschluss des SG Berlin vom 25.04.2012 - S 55 AS 9238/12
Veröffentlicht ist der Beschluss bisher weder auf der
Homepage des BVerfG noch in den Datenbanken des Beck-Verlages noch bei Juris.
In keiner bis zum heutigem Zeitpunkt veröffentlichten Entscheidung zum SGB II
wird dieser Beschluss auch nur ansatzweise erwähnt.
Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock.
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/02/verfassungsbeschwerde-zur-hohe-des.html
Willi S
SGB II ist für die Zeit ab 1. Januar 2011 nicht in verfassungswidriger Weise zu
niedrig festgesetzt worden, so dass BSG mit Urteil vom 12. Juli 2012 - B
14 AS 153/11 R.
Hinweis:
Die Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil wurde nicht
zur Entscheidung angenommen (BVerfG 1. Senat, 3. Kammer vom 20. November 2012 -
1 BvR 2203/12).
Quelle: Tätigkeitsbericht
des Bundessozialgerichts 2012
Anmerkung: Anderer
Auffassung: Vorlagebeschluss des SG Berlin vom 25.04.2012 - S 55 AS 9238/12
Veröffentlicht ist der Beschluss bisher weder auf der
Homepage des BVerfG noch in den Datenbanken des Beck-Verlages noch bei Juris.
In keiner bis zum heutigem Zeitpunkt veröffentlichten Entscheidung zum SGB II
wird dieser Beschluss auch nur ansatzweise erwähnt.
Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock.
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Willi S
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