Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Die Agentur für Arbeit durfte den Antrag auf Gewährung von Leistungen der Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer nicht ablehnen, weil die verspätete Antragstellung allein auf die Verletzung der Hinweis-und Beratungspflicht der Behörde zurückzuführen ist EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Die Agentur für Arbeit durfte den Antrag auf Gewährung von Leistungen der Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer nicht ablehnen, weil die verspätete Antragstellung allein auf die Verletzung der Hinweis-und Beratungspflicht der Behörde zurückzuführen ist EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Die Agentur für Arbeit durfte den Antrag auf Gewährung von Leistungen der Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer nicht ablehnen, weil die verspätete Antragstellung allein auf die Verletzung der Hinweis-und Beratungspflicht der Behörde zurückzuführen ist EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Die Agentur für Arbeit durfte den Antrag auf Gewährung von Leistungen der Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer nicht ablehnen, weil die verspätete Antragstellung allein auf die Verletzung der Hinweis-und Beratungspflicht der Behörde zurückzuführen ist EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Die Agentur für Arbeit durfte den Antrag auf Gewährung von Leistungen der Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer nicht ablehnen, weil die verspätete Antragstellung allein auf die Verletzung der Hinweis-und Beratungspflicht der Behörde zurückzuführen ist EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Die Agentur für Arbeit durfte den Antrag auf Gewährung von Leistungen der Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer nicht ablehnen, weil die verspätete Antragstellung allein auf die Verletzung der Hinweis-und Beratungspflicht der Behörde zurückzuführen ist EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Die Agentur für Arbeit durfte den Antrag auf Gewährung von Leistungen der Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer nicht ablehnen, weil die verspätete Antragstellung allein auf die Verletzung der Hinweis-und Beratungspflicht der Behörde zurückzuführen ist EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Die Agentur für Arbeit durfte den Antrag auf Gewährung von Leistungen der Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer nicht ablehnen, weil die verspätete Antragstellung allein auf die Verletzung der Hinweis-und Beratungspflicht der Behörde zurückzuführen ist EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Die Agentur für Arbeit durfte den Antrag auf Gewährung von Leistungen der Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer nicht ablehnen, weil die verspätete Antragstellung allein auf die Verletzung der Hinweis-und Beratungspflicht der Behörde zurückzuführen ist EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Die Agentur für Arbeit durfte den Antrag auf Gewährung von Leistungen der Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer nicht ablehnen, weil die verspätete Antragstellung allein auf die Verletzung der Hinweis-und Beratungspflicht der Behörde zurückzuführen ist EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

November 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
252627282930 

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Die Agentur für Arbeit durfte den Antrag auf Gewährung von Leistungen der Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer nicht ablehnen, weil die verspätete Antragstellung allein auf die Verletzung der Hinweis-und Beratungspflicht der Behörde zurückzuführen ist

Nach unten

Die Agentur für Arbeit durfte den Antrag auf Gewährung von Leistungen der Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer nicht ablehnen, weil die verspätete Antragstellung allein auf die Verletzung der Hinweis-und Beratungspflicht der Behörde zurückzuführen ist Empty Die Agentur für Arbeit durfte den Antrag auf Gewährung von Leistungen der Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer nicht ablehnen, weil die verspätete Antragstellung allein auf die Verletzung der Hinweis-und Beratungspflicht der Behörde zurückzuführen ist

Beitrag von Willi Schartema Di 19 Feb 2013 - 10:42

So das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen mit
Urteil vom 17.01.2013 - L 9 AL 67/12 , Revision
wurde zugelassen.



Gemäß § 324 Abs. 1 Satz 2 SGB III kann die Agentur für Arbeit zur Vermeidung
unbilliger Härten eine verspätete Antragstellung zulassen.


Nach dieser Vorschrift, die als lex specialis die
Rechtsinstitute der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 27 SGB X und
des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs verdrängt (vgl. BSG,Urt. v.
08.02.2007 - B 7a AL 22/06 R, Rn. 13), durfte die Agentur für Arbeit den
Antrag auf Gewährung von Leistungen der Entgeltsicherung für ältere
Arbeitnehmer nicht ablehnen, weil die verspätete Antragstellung allein auf die
Verletzung der Hinweis- und Beratungspflicht der Behörde zurückzuführen ist.


Dieser Umstand führt dazu, dass eine unbillige Härte
im Sinne von § 324 Abs. 1 Satz 2 SGB III vorliegt und das der Behörde durch diese
Vorschrift eingeräumte Ermessen auf Null reduziert ist (vgl. insoweit BSG,Urt.
v. 08.02.2007 - B 7a AL 22/06 R, Rn. 15).


Eine Verletzung der Hinweis- und Beratungspflichten
der Agentur für Arbeit liegt darin, dass die Behörde die Leistungen der Entgeltsicherung
für ältere Arbeitnehmer weder in die 2. geschlossene Eingliederungsvereinbarung
aufgenommen noch anlässlich des Abschlusses dieser Eingliederungsvereinbarung
auf diese Leistungen konkret hingewiesen hat.


Im Hinblick auf die geplante und dann auch
abgeschlossene Eingliederungsvereinbarung war sie hierzu auch kraft Gesetzes
gehalten.


Nach § 37 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB III werden in einer
Eingliederungsvereinbarung u.a. die Vermittlungsbemühungen der Agentur für
Arbeit festgelegt. Die von der Agentur zu erbringenden Leistungen der aktiven
Arbeitsförderung stellen deshalb einen wesentlichen Punkt bei den Verhandlungen
über eine Eingliederungsvereinbarung dar (vgl. Brand, in: ders., SGB III, 6.
Aufl. 2012, § 37 Rn. Cool.


Bei einem über 50jährigen Arbeitslosen gehört die
Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer zu den besonders nahe liegenden
Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung.


Dies gilt jedenfalls dann, wenn, wie hier, als Ziel
der Eingliederungsvereinbarung die Aufnahme einer näher bezeichneten
Beschäftigung aufgenommen wird.


Denn die Leistungen der Entgeltsicherung für ältere
Arbeitnehmer stellen nach ihrer gesetzgeberischen Zielsetzung einen besonderen
Anreiz dar, auch eine solche Tätigkeit aufzunehmen, deren Entlohnung hinter den
bisherigen Tätigkeiten des oftmals langjährig beschäftigten älteren
Arbeitslosen zurück bleibt (vgl. Brandts, in: Niesel/Brand, SGB III, 5. Aufl.
2010, § 421j Rn. 3).


Vor diesem Hintergrund musste es sich der Agentur für
Arbeit aufdrängen, den Kläger konkret auf die Möglichkeit, Leistungen nach §
421j SGB III erhalten zu können, hinzuweisen und diese Leistungen in die
Eingliederungsvereinbarung aufzunehmen.


Die Behörde kann sich insoweit nicht darauf berufen,
es liege in ihrem Ermessen, welche ihr obliegenden Leistungen in die
Eingliederungsvereinbarung aufgenommen werden.


Wenn die Eingliederungsvereinbarung als zweiseitige
Regelung und auf die individuellen Vermittlungsbedürfnisse des Arbeitslosen
zugeschnittener öffentlich-rechtlicher Vertrag (vgl. insoweit BSG, Urt. v.
06.12.2012 - B 11 AL 15/11 R -,
gegenwärtig nur als Terminmitteilung vorliegend) einen Sinn machen soll, muss
das Ermessen der Behörde insoweit gebunden sein, als die für den konkreten
Arbeitslosen besonders geeigneten Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung
aufgenommen werden.


https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=141280

Dies war im Falle des bei Abschluss der
Eingliederungsvereinbarung 59jährigen Klägers gerade die Entgeltsicherung für
ältere Arbeitnehmer.


Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/02/die-agentur-fur-arbeit-durfte-den.html

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII - Mehrbedarf für behinderte Menschen - Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben von der Agentur für Arbeit - keine Eingliederungshilfeleistungen durch den Sozialhilfeträger
» Jobcenter darf Hartz IV-Leistungen nach verweigerter Rentenantragstellung nicht allein wegen Verletzung der Mitwirkungspflichten versagen
» Ergänzende Sachleistungen - Antragserfordernis - Ein Hinweis im Sanktionsbescheid auf die Möglichkeit der Erbringung ergänzender Sach- bzw. geldwerter Leistungen "auf Antrag" ist ausreichend.
» BSG - Verspätete Abgabe ALG-Antrag keine Verwirkung Verspätete Abgabe des Antragsformulars für Arbeitslosengeld II führt nicht zur Verwirkung BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 28.10.2009, B 14 AS 56/08 R
» Der Antragsteller ist nicht deswegen von SGB II-Leistungen ausgeschlossen, weil er erfolglos aufgefordert wurde, einen Antrag auf vorzeitige Altersrente zu stellen.

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten