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Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII - Mehrbedarf für behinderte Menschen - Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben von der Agentur für Arbeit - keine Eingliederungshilfeleistungen durch den Sozialhilfeträger
Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 10.06.2015 - L 8 SO 22/11
Leitsatz ( Autor )
1. Keine Gewährung eines Mehrbedarfs nach § 30 Abs. 4 SGB XII für in der Werkstatt für behinderte Menschen arbeitende Leistungsberechtigte, wenn keine Eingliederungshilfeleistungen durch den Sozialhilfeträger, sondern Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben von der Agentur für Arbeit bezogen werden.
2. Eine entsprechende Anwendung des § 30 Abs. 4 SGB XII auf den Bezug anderer Leistungen als der nach § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 SGB XII ist mangels planwidriger Regelungslücke ausgeschlossen (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28.07.2008 – L 20 SO 13/08 ).
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=180268&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1883/
Willi S
Leitsatz ( Autor )
1. Keine Gewährung eines Mehrbedarfs nach § 30 Abs. 4 SGB XII für in der Werkstatt für behinderte Menschen arbeitende Leistungsberechtigte, wenn keine Eingliederungshilfeleistungen durch den Sozialhilfeträger, sondern Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben von der Agentur für Arbeit bezogen werden.
2. Eine entsprechende Anwendung des § 30 Abs. 4 SGB XII auf den Bezug anderer Leistungen als der nach § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 SGB XII ist mangels planwidriger Regelungslücke ausgeschlossen (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28.07.2008 – L 20 SO 13/08 ).
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=180268&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1883/
Willi S
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