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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mo 21 Sep 2015 - 9:25

Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 10.06.2015 - L 8 SO 22/11

Leitsatz ( Autor )
1. Keine Gewährung eines Mehrbedarfs nach § 30 Abs. 4 SGB XII für in der Werkstatt für behinderte Menschen arbeitende Leistungsberechtigte, wenn keine Eingliederungshilfeleistungen durch den Sozialhilfeträger, sondern Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben von der Agentur für Arbeit bezogen werden.

2. Eine entsprechende Anwendung des § 30 Abs. 4 SGB XII auf den Bezug anderer Leistungen als der nach § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 SGB XII ist mangels planwidriger Regelungslücke ausgeschlossen (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28.07.2008 – L 20 SO 13/08 ).

Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=180268&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1883/

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