Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Jobcenter Wuppertal zahlt zu niedrige Unterkunftskosten fü SGB II und SGB XII - Leistungsempfänger
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG: :: OLG :: Urteile: SG:
Seite 1 von 1
Jobcenter Wuppertal zahlt zu niedrige Unterkunftskosten fü SGB II und SGB XII - Leistungsempfänger
Sozialgericht Düsseldorf, Urteil vom 06.06.2011 - S 29 AS 3996/10, anhängig beim LSG NRW unter dem AZ.: L 7 AS 1310/11
Stellen
die Gerichte fest, dass die Kommune den Anforderungen zu dem
»schlüssigen Konzept« nicht nachkommt, greifen sie u.a. auf die
Wohngeldtabelle zu § 12 Wohngeldgesetz (WoGG) zurück.
Dieser Betrag wird dann um einen Zuschlag von 10 Prozent erhöht (vgl. Beschluss LSG NRW vom 02.07.2010, L 7 AS 204/10).
Das
vom Jobcenter vorgelegte Konzept und der damit ermittelte
Quadratmeterpreis von 4,95 Euro genügt nicht den Anforderungen des BSG.
Der
Grundsicherungsträger muss mithin nicht nur ein Konzept haben, nach dem
er die Referenzmiete bestimmt, sondern dieses Konzept muss zudem einer
gerichtlichen Überprüfung Stand halten, also schlüssig sein (BSG, Urteil
vom 22.9.2009 - B 4 AS 18/09 R).
Ein
schlüssiges Konzept liegt nach der Rechtsprechung des BSG dann vor,
wenn der Ersteller planmäßig vorgegangen ist im Sinne der systematischen
Ermittlung und Bewertung genereller, wenn gleich orts- und
zeitbedingter Tatsachen im maßgeblichen Vergleichsraum sowie für
sämtliche Anwen¬dungsfälle und nicht nur punktuell im Einzelfall (BSG,
Urteil vom 22.09.2009, B 4 AS 18/09 R; B 4 AS 27/09 R, Urteil vom
17.12.2009).
Danach muss das Konzept folgende Schlüs¬sigkeitsanforderungen erfüllen:
1.
Die Datenerhebung darf ausschließlich in dem genau eingegrenzten und
muss über den gesamten Vergleichsraum erfolgen (keine Ghettobildung), 2.
es bedarf einer nachvollziehbaren Definition des Gegenstandes der
Beobachtung, zB welche Art von Wohnungen - Differenzierung nach Standard
der Wohnungen, Brutto- und Nettomiete (Vergleichbarkeit),
Differenzierung nach Wohnungsgröße, 3. Angaben über den
Beobachtungszeitraum, 4. Festlegung der Art und Weise der Datenerhebung
(Erkenntnisquellen, zB Mietspiegel), 5. Repräsentativität des Umfangs
der eingezogenen Daten, 6. Validität der Datenerhebung, 7. Einhaltung
anerkannter mathematisch-statistischer Grundsätze der Datenauswertung
und 8. Angaben über die gezogenen Schlüsse (zB Spannoberwert oder
Kappungsgrenze).
Anmerkung: Siehe auch - Jobcenter
Wuppertal zahlt zu niedrige Unterkunftskosten - Betroffene sollten noch
im Monat Dezember 2012 einen Überprüfungsantrag stellen!
Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock - Taemmitglied des Sozialrechtsexperten RA Ludwig Zimmermann
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/12/jobcenter-wuppertal-zahlt-zu-niedrige.html
Willi S
Stellen
die Gerichte fest, dass die Kommune den Anforderungen zu dem
»schlüssigen Konzept« nicht nachkommt, greifen sie u.a. auf die
Wohngeldtabelle zu § 12 Wohngeldgesetz (WoGG) zurück.
Dieser Betrag wird dann um einen Zuschlag von 10 Prozent erhöht (vgl. Beschluss LSG NRW vom 02.07.2010, L 7 AS 204/10).
Das
vom Jobcenter vorgelegte Konzept und der damit ermittelte
Quadratmeterpreis von 4,95 Euro genügt nicht den Anforderungen des BSG.
Der
Grundsicherungsträger muss mithin nicht nur ein Konzept haben, nach dem
er die Referenzmiete bestimmt, sondern dieses Konzept muss zudem einer
gerichtlichen Überprüfung Stand halten, also schlüssig sein (BSG, Urteil
vom 22.9.2009 - B 4 AS 18/09 R).
Ein
schlüssiges Konzept liegt nach der Rechtsprechung des BSG dann vor,
wenn der Ersteller planmäßig vorgegangen ist im Sinne der systematischen
Ermittlung und Bewertung genereller, wenn gleich orts- und
zeitbedingter Tatsachen im maßgeblichen Vergleichsraum sowie für
sämtliche Anwen¬dungsfälle und nicht nur punktuell im Einzelfall (BSG,
Urteil vom 22.09.2009, B 4 AS 18/09 R; B 4 AS 27/09 R, Urteil vom
17.12.2009).
Danach muss das Konzept folgende Schlüs¬sigkeitsanforderungen erfüllen:
1.
Die Datenerhebung darf ausschließlich in dem genau eingegrenzten und
muss über den gesamten Vergleichsraum erfolgen (keine Ghettobildung), 2.
es bedarf einer nachvollziehbaren Definition des Gegenstandes der
Beobachtung, zB welche Art von Wohnungen - Differenzierung nach Standard
der Wohnungen, Brutto- und Nettomiete (Vergleichbarkeit),
Differenzierung nach Wohnungsgröße, 3. Angaben über den
Beobachtungszeitraum, 4. Festlegung der Art und Weise der Datenerhebung
(Erkenntnisquellen, zB Mietspiegel), 5. Repräsentativität des Umfangs
der eingezogenen Daten, 6. Validität der Datenerhebung, 7. Einhaltung
anerkannter mathematisch-statistischer Grundsätze der Datenauswertung
und 8. Angaben über die gezogenen Schlüsse (zB Spannoberwert oder
Kappungsgrenze).
Anmerkung: Siehe auch - Jobcenter
Wuppertal zahlt zu niedrige Unterkunftskosten - Betroffene sollten noch
im Monat Dezember 2012 einen Überprüfungsantrag stellen!
Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock - Taemmitglied des Sozialrechtsexperten RA Ludwig Zimmermann
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/12/jobcenter-wuppertal-zahlt-zu-niedrige.html
Willi S
Ähnliche Themen
» Bei rechtswidrigen Ein-Euro-Jobs zahlt das Jobcenter B 4 AS 1/10 R Jobcenter sind dafür verantwortlich, wenn sie Hartz-IV-Empfängern einen rechtswidrigen Ein-Euro-Job anweisen.
» Jobcenter zahlt junger Mutter kein Geld mehr
» Tacheles Pressemitteilung: SG Düsseldorf wirft Jobcenter Wuppertal Rechtsbruch vor und verurteilt es zu Mutwillkosten wegen Rechtsmissbrauch
» Sozialgericht Düsseldorf wirft Jobcenter Wuppertal Rechtsbruch vor und verurteilt es zu Mutwillkosten wegen Rechtsmissbrauch
» Obdachlosmachung durch das Jobcenter Wuppertal Fortgang des Falles der Menschen
» Jobcenter zahlt junger Mutter kein Geld mehr
» Tacheles Pressemitteilung: SG Düsseldorf wirft Jobcenter Wuppertal Rechtsbruch vor und verurteilt es zu Mutwillkosten wegen Rechtsmissbrauch
» Sozialgericht Düsseldorf wirft Jobcenter Wuppertal Rechtsbruch vor und verurteilt es zu Mutwillkosten wegen Rechtsmissbrauch
» Obdachlosmachung durch das Jobcenter Wuppertal Fortgang des Falles der Menschen
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG: :: OLG :: Urteile: SG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema