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Bei der Geburt eines Kindes muss das Jobcenter auch für eine unangemessene Wohnung Zuschussleistungen für die Erstausstattung der Wohnung erbringen
Landessozialgericht Baden-Württemberg , Urteil vom
7.11.2012 - L 3 AS 5162/11
1. Ein Bedarf für die Erstausstattung einer Wohnung kann auch entstehen, wenn
ein Umzug zwar nicht vom Grundsicherungsträger veranlasst wurde (vg. BSG, Urt.
v. 01.07.2009, B 4 AS 77/08 R, Rn. 14 f.), jedoch - hier wegen der Geburt eines
Kindes - aus objektiven Grunden notwendig war.
2. Dieser Bedarf umfasst jedoch nur solche notwendigen Einrichtungsgegenstände,
die entweder schon in der alten Wohnung gefehlt hatten oder die zwar vorhanden
waren, aber allein durch den Umzug unbrauchbar geworden sind.
Der Beitrag wurde erstellt vom Sozialberater D. Brock
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&az=L%203%20AS%205162/11&nr=16305
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/12/bei-der-geburt-eines-kindes-muss-das.html
Willi S
7.11.2012 - L 3 AS 5162/11
1. Ein Bedarf für die Erstausstattung einer Wohnung kann auch entstehen, wenn
ein Umzug zwar nicht vom Grundsicherungsträger veranlasst wurde (vg. BSG, Urt.
v. 01.07.2009, B 4 AS 77/08 R, Rn. 14 f.), jedoch - hier wegen der Geburt eines
Kindes - aus objektiven Grunden notwendig war.
2. Dieser Bedarf umfasst jedoch nur solche notwendigen Einrichtungsgegenstände,
die entweder schon in der alten Wohnung gefehlt hatten oder die zwar vorhanden
waren, aber allein durch den Umzug unbrauchbar geworden sind.
Der Beitrag wurde erstellt vom Sozialberater D. Brock
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&az=L%203%20AS%205162/11&nr=16305
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Willi S
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