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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Bei der Geburt eines Kindes muss das Jobcenter auch für eine unangemessene Wohnung Zuschussleistungen für die Erstausstattung der Wohnung erbringen

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Beitrag von Willi Schartema Mo 3 Dez 2012 - 15:28

Landessozialgericht Baden-Württemberg , Urteil vom
7.11.2012 - L 3 AS 5162/11


1. Ein Bedarf für die Erstausstattung einer Wohnung kann auch entstehen, wenn
ein Umzug zwar nicht vom Grundsicherungsträger veranlasst wurde (vg. BSG, Urt.
v. 01.07.2009, B 4 AS 77/08 R, Rn. 14 f.), jedoch - hier wegen der Geburt eines
Kindes - aus objektiven Grunden notwendig war.



2. Dieser Bedarf umfasst jedoch nur solche notwendigen Einrichtungsgegenstände,
die entweder schon in der alten Wohnung gefehlt hatten oder die zwar vorhanden
waren, aber allein durch den Umzug unbrauchbar geworden sind.


Der Beitrag wurde erstellt vom Sozialberater D. Brock



http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&az=L%203%20AS%205162/11&nr=16305
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/12/bei-der-geburt-eines-kindes-muss-das.html


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