Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Jobcenter dürfen keine fiktiven Mieteinnahmen anrechnen
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG:
Seite 1 von 1
Jobcenter dürfen keine fiktiven Mieteinnahmen anrechnen
BSG, Urteil vom 29.11.2012 - B 14 AS 161/11 R
Nicht gezahlte Untermiete an den Hartz IV -Empfänger stellt kein zu berücksichtigendes Einkommen dar.
Die Berücksichtigung einer fiktiven Einnahme als bedarfsmindernd ist nach dem SGB II ausgeschlossen.
Nach
der ständigen Rechtsprechung des BSG ist nur eine tatsächlich
zugeflossene Einnahme als "bereites Mittel" geeignet, den konkreten
Bedarf im jeweiligen Monat zu decken.
Anmerkung:
Keine fiktive Anrechnung einer Steuererstattung als Einkommen, wenn sie
tatsächlich im Bedarfszeitraum nicht mehr zur Verfügung stand.
Die
Berücksichtigung einer Einnahme als Einkommen hängt letztlich davon ab,
ob das zugeflossene Einkommen als "bereites Mittel" geeignet ist, den
konkreten Bedarf im jeweiligen Monat zu decken.
Dies gilt auch in Fällen, in denen eine einmalige Einnahme über einen Verteilzeitraum hinweg zu berücksichtigen gewesen wäre.
Der
Grundsicherungsträger ist immer verpflichtet, das Existenzminimum
sicherzustellen, selbst wenn die Einmalzahlung eigentlich
einkommensmindernd angerechnet werden müsste.
Der Grundsicherungsträger kann nur bei sozialwidrigem Verhalten zu viel gezahlte Leistungen wieder zurückfordern.
Dies hat das BSG am 29.11.2012 festgestellt.
Der Beitrag wurde erstellt vom Sozialberater Detlef Brock.
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/12/jobcenter-durfen-keine-fiktiven.html
Willi S
Nicht gezahlte Untermiete an den Hartz IV -Empfänger stellt kein zu berücksichtigendes Einkommen dar.
Die Berücksichtigung einer fiktiven Einnahme als bedarfsmindernd ist nach dem SGB II ausgeschlossen.
Nach
der ständigen Rechtsprechung des BSG ist nur eine tatsächlich
zugeflossene Einnahme als "bereites Mittel" geeignet, den konkreten
Bedarf im jeweiligen Monat zu decken.
Anmerkung:
Keine fiktive Anrechnung einer Steuererstattung als Einkommen, wenn sie
tatsächlich im Bedarfszeitraum nicht mehr zur Verfügung stand.
Die
Berücksichtigung einer Einnahme als Einkommen hängt letztlich davon ab,
ob das zugeflossene Einkommen als "bereites Mittel" geeignet ist, den
konkreten Bedarf im jeweiligen Monat zu decken.
Dies gilt auch in Fällen, in denen eine einmalige Einnahme über einen Verteilzeitraum hinweg zu berücksichtigen gewesen wäre.
Der
Grundsicherungsträger ist immer verpflichtet, das Existenzminimum
sicherzustellen, selbst wenn die Einmalzahlung eigentlich
einkommensmindernd angerechnet werden müsste.
Der Grundsicherungsträger kann nur bei sozialwidrigem Verhalten zu viel gezahlte Leistungen wieder zurückfordern.
Dies hat das BSG am 29.11.2012 festgestellt.
Der Beitrag wurde erstellt vom Sozialberater Detlef Brock.
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/12/jobcenter-durfen-keine-fiktiven.html
Willi S
Ähnliche Themen
» Jobcenter dürfen Hartz IV-Empfängern kein fiktives Einkommen anrechnen
» Keine Übernahme der Kosten der Unterkunft durch das Jobcenter,denn gegen einen tatsächlichen Mietvertrag unter Verwandten spricht, dass die Mieteinnahmen nicht in der Steuererklärung angegeben wurden ?
» Hartz IV - Villa auf Staatskosten finanziert trotz Mieteinnahmen?
» Kostensenkung durch Untervermietung - Mieteinnahmen sind kein Einkommen
» Die Berücksichtigung einer fiktiven Einnahme(Untermiete) als bedarfsmindernd ist nach dem SGB II ausgeschlossen
» Keine Übernahme der Kosten der Unterkunft durch das Jobcenter,denn gegen einen tatsächlichen Mietvertrag unter Verwandten spricht, dass die Mieteinnahmen nicht in der Steuererklärung angegeben wurden ?
» Hartz IV - Villa auf Staatskosten finanziert trotz Mieteinnahmen?
» Kostensenkung durch Untervermietung - Mieteinnahmen sind kein Einkommen
» Die Berücksichtigung einer fiktiven Einnahme(Untermiete) als bedarfsmindernd ist nach dem SGB II ausgeschlossen
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema