Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Jobcenter ist bei verspäteter Zahlung von ALG II zum Schadenersatz verpflichet, wenn der Leistungsbezieher den Fortzahlungsantrag rechtzeitig gestellt hat. Landgericht Kiel Anerkenntnisurteil vom 08.12.2010, - 17 0 160/10-
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Jobcenter ist bei verspäteter Zahlung von ALG II zum Schadenersatz verpflichet, wenn der Leistungsbezieher den Fortzahlungsantrag rechtzeitig gestellt hat. Landgericht Kiel Anerkenntnisurteil vom 08.12.2010, - 17 0 160/10-
ALG II Leistungsberechtigte haben einen Anspruch auf Ersatz des Vermögensschadens(Rücklastkosten der Bank- hier 29,65 Euro) , der ihnen durch die zu späte Zahlung entsteht.
Es bestand ein Amtshaftungsanspruch nach Artikel 34 GG in Verbindung mit § 839 BGB , welcher vor dem LG Kiel geltend zu machen war und auf den Schaden zu richten ist, welcher ein Behördenmitarbeiter durch vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung einem Anderem zugefügt hatte.
Nach Auffassung der örtlichen Sozialgerichtsbarkeit besteht daneben kein sog. sozialrechtlicher Herstellungsanspruch, der vor dem SG geltend gemacht werden könnte.
Quelle: RA Helge Hildebrandt, Artikel im Hempels-Straßenmagazin (Armutszeitung)Nr. 180, April 2011, S. 26
Anmerkung: Dazu ein Beitrag vom Sozialrechtsexperten RA Ludwig Zimmermann im Nomos- Fachforum für Existenzsicherung
Dank für die Entscheidung. Das Jobcenter hat den Anspruch hier anerkannt, so dass das Landgericht keine Ausführungen zur Anspruchsgrundlage machen konnte. In dem vorligenden Fall ging es wahrscheinlich zum die Rücklastschrift bei einer Mietzahlung oder ähnlichem. Interessant ist m.E. auch ob der Betroffene noch einen Zinsschaden geltend machen kann. Der Herstellungsanspruch muss allerdings stets mitgeprüft werden, denn hierbei handelt es sich um eine anderweitige Esatzmöglichkeit (§ 839 BGB). Der Ersatzanspruch ist hier jedoch nicht einschlägig, weil der Schaden nicht durch einen rechtmäßigen Verwaltungsakt ersetzt werden kann, weil eine Anspruchgrundlage für Rücklastgebühren im SGB II nicht vorhanden ist. Die kostenfreie Überweisung (§ 47 SGB I) ist m.E. keine ausreichende Anspruchsgrundlage. Bei der Verzinsung könnte hier § 44 Abs.1, Abs.2 SGB I die speziellere Norm sein. Diese wirkt m.E. allerdings nur gegenüber dem Herstellungsanspruch und nicht dem Amtshaftungsanspruch (vgl. LSG NRW 21.04.2010 L 1 AL 51/06).
Ich hoffe, dass viele Mitarbeiter der Jobcenter und auch die Vertreter der Leistungsberechtigten jetzt mitlesen.
http://www.existenzsicherung.de/forum/viewtopic.php?f=4&t=233
Gruß Willi S
Es bestand ein Amtshaftungsanspruch nach Artikel 34 GG in Verbindung mit § 839 BGB , welcher vor dem LG Kiel geltend zu machen war und auf den Schaden zu richten ist, welcher ein Behördenmitarbeiter durch vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung einem Anderem zugefügt hatte.
Nach Auffassung der örtlichen Sozialgerichtsbarkeit besteht daneben kein sog. sozialrechtlicher Herstellungsanspruch, der vor dem SG geltend gemacht werden könnte.
Quelle: RA Helge Hildebrandt, Artikel im Hempels-Straßenmagazin (Armutszeitung)Nr. 180, April 2011, S. 26
Anmerkung: Dazu ein Beitrag vom Sozialrechtsexperten RA Ludwig Zimmermann im Nomos- Fachforum für Existenzsicherung
Dank für die Entscheidung. Das Jobcenter hat den Anspruch hier anerkannt, so dass das Landgericht keine Ausführungen zur Anspruchsgrundlage machen konnte. In dem vorligenden Fall ging es wahrscheinlich zum die Rücklastschrift bei einer Mietzahlung oder ähnlichem. Interessant ist m.E. auch ob der Betroffene noch einen Zinsschaden geltend machen kann. Der Herstellungsanspruch muss allerdings stets mitgeprüft werden, denn hierbei handelt es sich um eine anderweitige Esatzmöglichkeit (§ 839 BGB). Der Ersatzanspruch ist hier jedoch nicht einschlägig, weil der Schaden nicht durch einen rechtmäßigen Verwaltungsakt ersetzt werden kann, weil eine Anspruchgrundlage für Rücklastgebühren im SGB II nicht vorhanden ist. Die kostenfreie Überweisung (§ 47 SGB I) ist m.E. keine ausreichende Anspruchsgrundlage. Bei der Verzinsung könnte hier § 44 Abs.1, Abs.2 SGB I die speziellere Norm sein. Diese wirkt m.E. allerdings nur gegenüber dem Herstellungsanspruch und nicht dem Amtshaftungsanspruch (vgl. LSG NRW 21.04.2010 L 1 AL 51/06).
Ich hoffe, dass viele Mitarbeiter der Jobcenter und auch die Vertreter der Leistungsberechtigten jetzt mitlesen.
http://www.existenzsicherung.de/forum/viewtopic.php?f=4&t=233
Gruß Willi S
Ähnliche Themen
» Eingliederungsvereinbarung - Schadenersatz wegen abgebrochener Weiterbildungsmaßnahme - Bestimmung des Umfangs und der Höhe des Schadenersatzes durch den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten - Abgrenzung Schadenersatz und Vertragsstrafe
» Keine Kündigung, wenn das Jobcenter die Miete nicht rechtzeitig bezahlt. AZ.: VIII ZR 64/09
» Jobcenter Kiel ändert seine Verwaltungspraxis bei der Rückforderung von Betriebskostenguthaben
» Tilgungsraten Eigentumswohnung Jobcenter zu übernehmen RA Helge Hildebrandt, Sozialberatung Kiel:
» Ein wirksamer Antrag auf ALG II wurde gestellt, auch wenn der Antragsteller seinen Antrag bei dem Sozialamt als unzuständigen Leistungsträger gestellt hat Landessozialgericht Berlin-Brandenburg,Beschluss vom 20.04.2012,- L 19 AS 1029/11 B PKH -
» Keine Kündigung, wenn das Jobcenter die Miete nicht rechtzeitig bezahlt. AZ.: VIII ZR 64/09
» Jobcenter Kiel ändert seine Verwaltungspraxis bei der Rückforderung von Betriebskostenguthaben
» Tilgungsraten Eigentumswohnung Jobcenter zu übernehmen RA Helge Hildebrandt, Sozialberatung Kiel:
» Ein wirksamer Antrag auf ALG II wurde gestellt, auch wenn der Antragsteller seinen Antrag bei dem Sozialamt als unzuständigen Leistungsträger gestellt hat Landessozialgericht Berlin-Brandenburg,Beschluss vom 20.04.2012,- L 19 AS 1029/11 B PKH -
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema