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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Die gemeinsame Verlagerung eines Wohnsitzes unterfällt nicht der Zuzug-Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. zu dieser: BSG, Urteil vom 17. Oktober 2007, B 11a/7a AL 52/06 R, BSG, Urteil vom 27. Mai 2003, B 7 AL 4/02 R ).
Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urt. v. 15.02.2019 - L 3 AL 5/17
Orientierungssatz ( Redakteur )
Die Realisierung wirtschaftlich vorteilhafter Gestaltungslösungen ist grundsätzlich kein wichtiger Grund im Sinne des § 159 Abs. 1 Satz 1 SGB III, der in Abwägung mit den Interessen der Versichertengemeinschaft einen nahtlosen Erhalt der Lohnersatzleistung unmittelbar nach Eintritt der Arbeitslosigkeit rechtfertigt.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=206275&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2509/
Willi S
Orientierungssatz ( Redakteur )
Die Realisierung wirtschaftlich vorteilhafter Gestaltungslösungen ist grundsätzlich kein wichtiger Grund im Sinne des § 159 Abs. 1 Satz 1 SGB III, der in Abwägung mit den Interessen der Versichertengemeinschaft einen nahtlosen Erhalt der Lohnersatzleistung unmittelbar nach Eintritt der Arbeitslosigkeit rechtfertigt.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=206275&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2509/
Willi S
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