Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Berücksichtigung kostenloser Verpflegung als Einkommen. Für die Berechnung des Einkommens ist es unerheblich, ob der Kläger die ihm zustehende Verpflegung tatsächlich in Anspruch genommen hat. Sozialgericht Stuttgart, Urt. v. 28.03.2019 - S 12 AS 4117/18
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG: :: OLG :: Urteile: SG:
Seite 1 von 1
Berücksichtigung kostenloser Verpflegung als Einkommen. Für die Berechnung des Einkommens ist es unerheblich, ob der Kläger die ihm zustehende Verpflegung tatsächlich in Anspruch genommen hat. Sozialgericht Stuttgart, Urt. v. 28.03.2019 - S 12 AS 4117/18
Pauschale Anrechnung von Betriebsverpflegung auf Einkommen. § 2 Abs. 5 ALG II-V ist rechtmäßig ( entgegen SG Berlin, Urteil vom 23. März 2015 – S 175 AS 15482/14 ).
Orientierungssatz ( Redakteur )
1. Von seinem Arbeitgeber zur Verfügung gestellte kostenlose Verpflegung ist als Einkommen der Bedarfsgemeinschaft im Sinne des § 11 Abs. 1 SGB II zu berücksichtigen.
2. Für die Berechnung des Einkommens ist es unerheblich, ob der Kläger die ihm zustehende Verpflegung tatsächlich in Anspruch genommen hat (ebenso Strnischa, in: Oestreicher/Decker, SGB II/SGB XII, 85. EL Okt. 2018, § 11 SGB II Rn. 92). Aus diesem Grund bedurfte es auch keiner Ermittlungen, ob dies tatsächlich der Fall war. Eine andere Auslegung lässt der eindeutige Wortlaut des § 2 Abs. 5 ALG-II-VO ("bereitgestellt") nicht zu (anders Geiger, in: Münder, LPK-SGB II, 6. Aufl., § 11 Rn. 45). Eine einschränkende Auslegung, wie vom SG Berlin befürwortet (Urteil vom 23. März 2015 – S 175 AS 15482/14 ), übersteigt die Wortlautgrenze und ist darum unzulässig.
3. Schließlich greift § 2 Abs. 5 ALG-II-VO nicht in rechtswidriger Weise in das Selbstbestimmungsrecht der Leistungsberechtigten ein (so aber SG Berlin, Urteil vom 23. März 2015 – S 175 AS 15482/14 –, mit der Begründung, die Vorschrift führe dazu, den einzelnen Leistungsberechtigten zu einer bestimmten Ernährung anzuhalten, da er durch die mit der Einkommensanrechnung verbundenen Leistungskürzung eine eigene Entscheidung über seine Verpflegung während der Arbeitszeit nur unter Einsatz zusätzlicher finanzieller Aufwendungen treffen und umsetzen könne).
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=206023&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2503/
Willi S
Orientierungssatz ( Redakteur )
1. Von seinem Arbeitgeber zur Verfügung gestellte kostenlose Verpflegung ist als Einkommen der Bedarfsgemeinschaft im Sinne des § 11 Abs. 1 SGB II zu berücksichtigen.
2. Für die Berechnung des Einkommens ist es unerheblich, ob der Kläger die ihm zustehende Verpflegung tatsächlich in Anspruch genommen hat (ebenso Strnischa, in: Oestreicher/Decker, SGB II/SGB XII, 85. EL Okt. 2018, § 11 SGB II Rn. 92). Aus diesem Grund bedurfte es auch keiner Ermittlungen, ob dies tatsächlich der Fall war. Eine andere Auslegung lässt der eindeutige Wortlaut des § 2 Abs. 5 ALG-II-VO ("bereitgestellt") nicht zu (anders Geiger, in: Münder, LPK-SGB II, 6. Aufl., § 11 Rn. 45). Eine einschränkende Auslegung, wie vom SG Berlin befürwortet (Urteil vom 23. März 2015 – S 175 AS 15482/14 ), übersteigt die Wortlautgrenze und ist darum unzulässig.
3. Schließlich greift § 2 Abs. 5 ALG-II-VO nicht in rechtswidriger Weise in das Selbstbestimmungsrecht der Leistungsberechtigten ein (so aber SG Berlin, Urteil vom 23. März 2015 – S 175 AS 15482/14 –, mit der Begründung, die Vorschrift führe dazu, den einzelnen Leistungsberechtigten zu einer bestimmten Ernährung anzuhalten, da er durch die mit der Einkommensanrechnung verbundenen Leistungskürzung eine eigene Entscheidung über seine Verpflegung während der Arbeitszeit nur unter Einsatz zusätzlicher finanzieller Aufwendungen treffen und umsetzen könne).
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=206023&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2503/
Willi S
Ähnliche Themen
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung und -berechnung - Einkommensschwankungen - vorläufige Leistungsbewilligung - monatliches Durchschnittseinkommen - Berücksichtigung des tatsächlichen Einkommens bei der endgültigen Entscheidung
» Verpflegung bei den Eltern Verpflegung, die eine Bezieherin von Arbeitslosengeld II (ALG II) im Haushalt der Eltern erhält, durfte nicht als Einkommen berücksichtigt werden B 14 AS 46/07 R
» Die Anrechnung von Einkommen oder Vermögen( hier Erbschaft) setzt voraus, dass dieses dem Hilfebedürftigen tatsächlich als bereites Mittel noch zur Verfügung steht. Die tatsächlichen Verhältnisse gehen einer normativen Berechnung vor. Sofern die
» Darlehen hilfsweise von Verwandten weil JC nicht zahlt kein Einkommen Sozialgericht Duisburg Urteil vom 10.02.2011, - S 5 AS 252/09 - Eine Anrechnung der von der Mutter des HB übernommenen Warmmiete als Einkommen des HB im Sinne von § 11 Abs. 1 SGB II
» Keine Sperrzeit bei fehlender Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 12.07.2011 - S 16 AL 8129/09 -
» Verpflegung bei den Eltern Verpflegung, die eine Bezieherin von Arbeitslosengeld II (ALG II) im Haushalt der Eltern erhält, durfte nicht als Einkommen berücksichtigt werden B 14 AS 46/07 R
» Die Anrechnung von Einkommen oder Vermögen( hier Erbschaft) setzt voraus, dass dieses dem Hilfebedürftigen tatsächlich als bereites Mittel noch zur Verfügung steht. Die tatsächlichen Verhältnisse gehen einer normativen Berechnung vor. Sofern die
» Darlehen hilfsweise von Verwandten weil JC nicht zahlt kein Einkommen Sozialgericht Duisburg Urteil vom 10.02.2011, - S 5 AS 252/09 - Eine Anrechnung der von der Mutter des HB übernommenen Warmmiete als Einkommen des HB im Sinne von § 11 Abs. 1 SGB II
» Keine Sperrzeit bei fehlender Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 12.07.2011 - S 16 AL 8129/09 -
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG: :: OLG :: Urteile: SG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema